Corona könnte auf Baustellen zu einem Baustopp führen. Grund könnten Engpässe bei der Belieferung mit Baumaterial sein, Erkrankungen oder Sperrung der Baustelle.
Wenn dadurch vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden und der Bauunternehmer Termine überschreitet, könnten Schadensersatzansprüche bestehen.
In Betracht kommt auch, dass der Bauunternehmer bei einem coronabedingten Baustellenstopp Mehrkosten vom Auftragnehmer und eine Verlängerung der vereinbarten Bauzeit fordern kann.
Zu prüfen ist, inwieweit Vertragsstrafen bei Terminsüberschreitungen wegen Corona wirksam sind oder nicht.
Eine große Problematik ist auch, wie Liquiditätsprobleme beim Auftraggeber oder gar beim Bauunternehmer selbst sich auswirken.
Dies sind völlig neue rechtliche Fragen.