Sachversicherungen

Mit Sachversicherungen werden die im jeweiligen Versicherungsvertrag konkret bezeichneten Sachen und Gegenstände gegen Beschädigung oder Verlust wertmäßig abgesichert. (§§ 88 ff. VVG )

Es gibt Pflichtversicherungen wie Kfz Haftpflicht und Gebäudeversicherung, daneben hunderte andere Versicherungsarten wie z.B. Hausrat, Rechtschutz und Reiseversicherung. Dann gibt es sehr seltene wie Brillen- oder Skiversicherungen.

Hier muss jeder entscheiden was für ihn wirtschaftlich sinnvoll ist.

Allen Versicherungen ist allerdings gemein, dass die Versicherungsgesellschaften im Schadenfall oft Gründe suchen, um nicht oder zumindest weniger zahlen zu müssen. Es werden dann Ausschlüsse, Fristen und Zeitwertbegrenzungen geltend gemacht.

Als Rechtsanwalt in Chemnitz helfen wir seit über 20 Jahren Versicherungsnehmern bei Schadensfällen die volle Versicherungszahlungen zu bekommen.

Nehmen Sie also keine gekürzte Schadensabrechnung Ihres Versicherers hin. Die Begründungen für Abzüge sind oft nicht berechtigt.

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Inhaltsversicherungen

Inhaltsversicherungen schützen Geschäfte und Betriebsinhaber gegen finanzielle Verluste durch Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Wasserschäden.

Die Geschäftsinhaltversicherung deckt die Kosten ab, die bei der Wiederbeschaffung der geschädigten Gegenstände anfallen.

Auch die Wiederherstellung beschädigter Betriebsanlagen ist mitversichert.

Je nach Vereinbarung können auch Einnahmeverluste bei großen Schäden abgesichert werden. Dies ist eine sogenannte kleine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Je nach Vertragsgestaltung könnte es auch durchaus sein, dass die Einnahmeausfälle durch die aktuelle Corona-Krise zum Teil abgedeckt sind.