Basisrente Versicherungen müssen zurückzahlen Beiträge zur Rürup Basisversicherungen müssen mit Zinsen erstattet werden Liste der Versicherer (mindestens 11)mit besonders hoher Fehlerquote beim Vertragsschluß

Basisrente Versicherungen müssen zurückzahlen

Basisrente -Versicherungen müssen zurückzahlen

 

Hammer Urteile der Oberlandesgerichte : OLG Köln (20 U 103/20) vom 04.12.2020 macht Ausstieg aus einem Basisrentenvertrag/Rürup Rentenversicherung möglich! Der Versicherte bekommt seine bezahlten Beiträge zurück sowie obendrauf noch Zinsen,

Und damit nicht genug: Ein weiteres Oberlandesgericht (OLG) hat dem Versicherungsnehmer den Ausstieg aus dessen Basisrentenversicherung möglich gemacht, das OLG Karlsruhe. Mit Urteil vom 28.06.2019 ( AZ: 12 U 134/17)  hat die Versicherungsgesellschaft Nürnberger Lebensversicherung zur Rückabwicklung des Rürup Vertrages verurteilt.

Bis zum Jahr 2019 hat – soweit das in Veröffentlichungen zugängig ist -kein deutsches Gericht eine Versicherungsgesellschaft  verurteilt, eine Basisrentenversicherung (Rürup) aufzulösen und rückabzuwickeln. Grund hierfür ist die strenge gesetzliche Regelung des §  10 Absatz 1  Nr, 2 b  EStG , demzufolge eine Basisrentenversicherung ( unter anderem)  n i c h t  g e k ü n d i g t werden darf. Die Gerichte haben damals nicht erkannt, daß ein Widerruf eines fehlerhaften Vertrages eben keine Kündigung oder keine Kapitalisierung ist.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben in juristischer Pionierarbeit Klagen gegen Versicherungsgesellschaften vor den verschiedensten Gerichten geführt. Unter anderem vor den Landgerichten in Köln, Bonn. Göttingen und Frankfurt am Main. Für die mutigen Anleger gab es zunächst leider nur klageabweisende Urteile durch diese Gerichte.

Dann aber kam der Durchbruch : die Rechtsanwälte Gödel und Collegten erreichten ein Urteil beim Landgericht Leipzig, demzufolge der erklärte Widerruf eines Basisrentenvertrages wirksam war und die Versicherung verurteilt wurde, den Vertrag rückabzuwickeln.

Ab diesem Zeitpunkt gaben auch viele andere Gerichte den entsprechenden Klagen von Versicherten recht, wen  es um fehlerhaft zustande gekommene Verträge geht.

Diese Schwierigkeiten der Vertragsauflösung und die Frage der Unkündbarkeit  ist auch nach der gesetzlichen Regelung so, und oft werden die Ausschlüsse sogar in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften noch verschärft, aber oft ist ein spezieller Widerruf möglich und der ist dann sogar weitreichender als eine Kündigung.

Der Vertrag wird gewissermaßen rückwirkend aufgelöst, so, als habe es ihn im Wesentlichen nicht gegeben.

So hat das OLG Köln am 04.12.2020 zugunsten des Versicherungsnehmers geurteilt. In diesem Verfahren ging es um eine Basisrentenversicherung der AachenMünchner Versicherung, jetzt umbenannt in Generali Versicherung.

 

Außergerichtliche Rückzahlung  der Beiträge

 

Die größten Chancen auf Rückabwicklung ihrer Rürup Rente haben Versicherte der AachenMünchner bzw. Generali Versicherung. Versicherungen müssen zurückzahlen.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen können über zahlreiche Fälle berichten, in denen der Widerruf aufgrund fehlerhafter Verträge gegenüber der AachenMünchner Versicherung mit Erfolg erklärt worden ist. Die AachenMünchner Versicherung hat dann außergerichtlich die Verträge rückabgewickelt und die eingezahlten Beiträge erstattet. Der Kunde kann nun sein Geld sinnvoll einsetzen.

Noch immer denken viele Versicherte einer Basdisrentenversicherung, daß diese für sie vorteilhaft und lukrativ sei. Am allerwichtigsten ist für diese Versicherten die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge( zumindest teilweise) steuerlich geltend machen zu können. Das ist aber ein Trugschluß.

Diese steuerliche Möglichkeit war das Verkaufsargument der Politik, der Versicherungen und dabei auch noch oft unterstützt von Empfehlungen der Steuerberater. Aber der Staat holt sich die zunächst eingesparten Steuerbeträge zurück, was viele nicht wissen. Jedenfalls wurde es beim Verkauf der Verträge selten deutlich gesagt.

Die Versteuerung ist lediglich- wie es im Fachjargon heißt – nachgelagert.

Das bedeutet, daß der Versicherte in der Leistungsphase, also wenn er seine Rente aus dem Basisrentenversicherungsvertrag ratierlich ausbezahlt bekommt, diese Rente dann Monat für Monat versteuern muß. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften könnte man zum Kunden sagen : „reingefallen“!

Ganz zu schweigen von der enormen Kostenbelastung der Rürupverträge. Keine vergleichbare Kapitalversicherung hat eine so hohen Kostenanteil wie Basisrentenversicherungen. Der Kunde zahlt und die Versicherung freut sich über Rürup – Versicherungsabschlüsse.

Es ist unterschiedlich bei den einzelnen Versicherungen, welcher Anteil von den monatlichen Beiträgen für Kosten verwandt wird und welcher Anteil der monatlichen Beiträge entweder in die Kapitalanlage fließt oder für den Kauf von Fondsanteile verwendet wird.

Denn nach dem Abschluß sitzt der Kunde in der Kosten – und Zahlfalle. Es gilt : unterschrieben ist unterschrieben und der Vertrag läuft noch sehr lange weiter. Das ist bei „normalen“ Lebensversicherungen völlig anders. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben festgestellt, daß viele Versicherte von dem Versicherungsvermittler darüber nicht aufgeklärt worden sind. Der Versicherungsnehmer  kommt im Normalfall aus dem Vertrag bis zu seinem Rentenalter nicht mehr raus, auch wenn er dringend Geld benötigt. Der Kunde kann die Versicherung maximal beitragsfrei stellen, aber die Kosten laufen trotzdem weiter und die Rente in ferner Zukunft wird zudem  immer weniger und geringer durch den Kostenfraß.

Wohl demjenigen, der durch Widerruf aus seiner Basisrentenversicherung aussteigen kann.

Und die Sorge um hohe Steuernachzahlungen ist relativ. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Oktober 2021 entfällt die hohe Nachverzinsung von 6 % pro Jahr. Dies wurde immer als das größte Problem der Steuernachzahlung angesehen. Darüber hinaus sind Steuerbescheide in der Vergangenheit oft rechtskräftig geworden. Aber jenseits von allen steuerlichen Überlegungen ist doch der wahre Vorteil, daß der Versicherte im Falle des erfolgreichen Widerrufs sein Geld wieder hat um es vernünftig anders zu verwenden. Anderenfalls liegt das Geld 10, 20 oder mehr als 30 Jahre fest und man kommt nicht dran, auch wenn der Euro immer schlechter werden sollte.

 

Die Versicherer mit den meisten Fehlern

 

Nachfolgend eine Liste der Rechtsanwälte Gödel & Collegen mit deren (erfolgreichen) Erfahrungen mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften, in deren Verträgen am häufigsten Fehler aufgedeckt werden konnten. Es kommt immer auf die Art und Schwere der Fehler an oder um die Frage, welche Verbraucherinformationen nicht dem Antragssteller zur Verfügung gestellt worden sind. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, ob seitens des Versicherers oder des eingeschalteten Vermittlers absichtlich keine oder unvollständige Informationen gegeben worden sind. Entscheidend ist , ob objektiv alle erforderlichen und vorgeschriebene Informationen tatsächlich in ordentlicher Form präsentiert worden sind.

Hier die Liste:

AachenMünchner /Generali Lebensversicherung

Nürnberger Lebensversicherung

Continentale Lebensversicherung

Allianz Lebensversicherung

HDI Lebensversicherung

Skandia Lebensversicherung

Hannoversche Lebensversicherung

Standard Life Lebensversicherung

Clerical Medical

Vienna Life

Aber auch andere Lebensversicherungen – je nach Tarif und Jahr des Abschlusses – haben in Ihrem Vertragswerk massive Fehler gemacht, die zu einem späten Widerruf berechtigen.

 

ANLAGERAT : die aktuellen Vertragswerte checken

 

Wer noch immer von seinem Basisrentenvertrag überzeugt ist sollte sich einmal durchrechnen (lassen), wie ihm die nachgelagerte Versteuerung alle steuerlichen Geldvorteile wider abnimmt. Außerdem sollte jeder von seiner Versicherung einmal den aktuellen Wert bzw. eine voraussichtliche spätere Rentenzahlung abfragen und diese Summe mit der Summe seiner Prämieneinzahlungen vergleichen.

Es wird ein böses Erwachen geben.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten, daß ihre kostenlosen Überprüfungen auf Widerrufsmöglichkeiten von Rentenversicherungen erschütternd geringe Kapitalwerte in den Verträgen aufdecken. Die jährlichen Standmitteilungen der Versicherer, so sie überhaupt den Kunden gegenüber regelmäßig gemacht werden, zeigen kein oder selten ein übersichtliches Bild über die Höhe und Stärke der jeweiligen Kapitalanlage auf.

Der Versicherte hat ein nur vages Bild über seine Versicherungsanlage im kopf, wenn es sich überhaupt damit intensiver beschäftigt. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen kommen aufgrund zahlreicher Fälle zu dem Ergebnis, daß die Kunden ein hohes Vertrauen in „ihre Versicherung“ haben, ohne die wahren Werte und Kapitalstände tiefgehend gecheckt zu haben.

Die Versicherungsgesellschaften klären aber -aus Eigeninteresse- nicht über hohe Kosten und schlecht laufende Kapitalanlagen auf. Nach den §§   des Versicherungsvertragsgesetzes sind die Versicherer verpflichtet, ihre kunden während der Vertragslaufzeit zu informieren und zu unterstützen. Freilich sieht die Realität anders aus.

Das Ziel eines jeden Anlegers sollte doch sein, sich an seiner Geldanlage zu erfreuen und diese stetig wachsen sehen. Stattdessen sieht die Anlage in vielen fällen wackelig oder gar schlecht aus.

Das muß aber ein Anleger schnell erkennen um handeln zu können. Das bedeutet, die Kapitalanlage muß auf ihre Wertigkeit und Nachhaltigkeit intensiv überprüft werden. Wer das nicht in dem erforderlichen Maße selbst kann sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Nicht unbedingt den Vermittler, der die jeweilige Anlage vermittelt hat, da er wahrscheinlich zu viel Eigeninteresse daran hat, nichts Schlechtes über die Anlage zu sagen.

Eine  „Kapitalanlage – TÜV –  Überprüfung“  ist jedem Versicherten daher dringend zu empfehlen, genauso wie jeder sein Auto von Zeit zu Zeit in der Werkstatt warten läßt. Mehr als durch Nichtstun kann man kaum bei seiner persönlichen Vermögensanlage verlieren.