Endlich Rürup Austritt
Rürup Leistungen negativ
Die tatsächliche Auszahlungsleistung aus Rürup-Renten (Basisrenten) wird immer schlechter. Sie wird zunehmend zum Verlustgeschäft.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben im Auftrag zahlreicher Mandanten deren Rürup-Verträge auf Wirtschaftlichkeit und prognostizierte Auszahlungsleistungen hin überprüft. Dabei wurden insbesondere die von den Versicherungen mitgeteilten Standmitteilungen bis hin zur jeweils aktuellsten einbezogen.
Das Ergebnis ist erschütternd:
Ab dem vertragsmäßigem Rentenzahlungsbeginn müsste die ganz überwiegende Mehrzahl der Versicherten 90, 100 Jahre und noch älter werden, um zumindest die über die Jahre eingezahlten Beiträge dadurch zurückzuerhalten. Von einer Verzinsung über all die vielen Jahre ist dabei noch keine Rede.
Im Ergebnis der Überprüfung durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen wurden dabei auch die steuerlichen Vorteile während der Einzahlungsphase einbezogen und dann der – nachgelagerten – Besteuerung während der Auszahlungsphase/Rentenzahlungen gegenübergestellt.
Vielen Versicherten ist nämlich nicht oder nicht wirklich bewusst, das die späteren Rentenzahlungen aus ihren Rürup-Verträgen versteuert werden und somit die Steuervorteile aus der Einzahlungsphase egalisiert werden.
Trotz aller steigenden Lebenserwartung bedeutet das, dass die Rürup-Verträge, wenn sie wie abgeschlossen bis zum -hinausgeschobenen – Rentenalter weiterlaufen, kein sinnvolles wirtschaftliches Invest (mehr) sind.
Hinzu kommt nun aber die Schreckensnachricht: Wie seit diesem Jahr bekannt, steigt die Inflationsrate in Deutschland auf einmal massiv. So betrug sie beispielsweise im September 3,8 % mit weiterhin steigender Tendenz.
Das bedeutet für die Rürup-Verträge, dass die tatsächlichen Zahlleistungen (Rentenzahlungen) in der Zukunft inflationsbereinigt noch wesentlich geringer und schlechter sind. Dies führt zu dem Ergebnis, dass die eingezahlten Beiträge nicht einmal bei einer sogar sehr langen Lebenszeit von 100 Jahren realisiert werden, sondern deutlich in der Höhe darunter bleiben. Mit viel Glück werden bei langem Leben vielleicht 80% oder 85 % der eingezahlten Beiträge durch Rentenzahlungen realisiert.
Jeder wirtschaftlich denkende Versicherungsnehmer sollte daher Möglichkeiten suchen, aus den Rürup-Rentenverträgen (Basisrenten) auszusteigen und sein Invest zu verlagern.
Austritt- aber wie?
Die klassischen Gestaltungsmöglichkeiten wie Kündigungen oder Teilauszahlungen vom angesparten Kapital sind dem Versicherungsnehmer aber gesetzlich bei Rürup(Basisrentenverträgen) verwehrt.
Die gesetzliche Grundlage zu Basisrentenverträgen ( Rürup) findet sich in $ 10 Einkommensteuergesetz(EStG):
Die Ansprüche (aus dem Rentenvertrag) dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
Untersuchungen zufolge sind diese Ausschlüsse jedem zweiten Versicherten ganz oder teilweise unbekannt. Ein großer Teil der Rürup-Versicherten glaubt sogar, dass er im Falle eines finanziellen Engpasses eine Teilauszahlung oder sogar den aktuellen Rückkaufswert – wie bei normalen Lebensversicherungen – zur Auszahlung verlangen kann.
Nach den Bedingungen der Rürup-Rentenversicherungsverträge ist dies aber ausgeschlossen.
Hiergegen haben bereits vor einigen Jahren Versicherungsnehmer geklagt und eine Auszahlung des Rückkaufswertes oder zumindest eines Teilbetrages verlangt. In letzter Instanz hat der BGH diesen Anspruch aber zurückgewiesen und es für rechtmäßig erklärt, dass durch Kündigung oder Teilkündigung nicht anteilig eingezahlte Beträge zurückverlangt werden können (BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. IV ZR 402/14).
Wenn ein Versicherungsnehmer seinen Rürup-Basisrentenvertrag kündigt, wird dies automatisch in eine Beitragsfreistellung umgewandelt. Der Versicherungsnehmer muss dann zwar nicht mehr die vereinbarten monatlichen Beiträge bezahlen, aber der Vertrag läuft eben weiter. Ein durchschnittlicher Rürup-Basisrentenversicherungsvertrag hat mindestens 4 – 6 % an jährlichen Kosten. Diese Kosten werden von der beitragsfrei gestellten aufgelaufenen Kapitalsumme (oder den Aktienfonds) von der Versicherungsgesellschaft einfach herausgenommen. Das Kapital des Versicherten reduziert sich daher mit der Folge, dass eine künftige Rente immer geringer ausfällt.
Hinzu kommt dann noch die wertfressende Inflation.
Mithin ist es gewissermaßen ein Geschenk der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass Versicherte ihren Rürup-Basisrentenversicherungsvertrag widerrufen können, wenn er fehlerhaft zustande gekommen ist oder eine nicht ordnungsgemäße Verbraucherinformation und Belehrung stattgefunden hat. Dies ist seit dem Jahre 2019 bei den Gerichten durchsetzbar und möglich.
Voraussetzung ist, dass sogenannte gravierenden Fehler bei Abschluss des Vertrages von der Versicherungsgesellschaft gemacht werden.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben viele Verträge der unterschiedlichen Anbieter geprüft und bei der überwiegenden Zahl Fehler festgestellt, dass die Mehrzahl der Fehler dann auch gravierend ist und zu einem Widerruf nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH berechtigen.
Die Anbieter der Rürup/ Basisrentenverträge:
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben Verträge der folgenden Versicherungsgesellschaften, die Rürup-Basisrentenversicherungsverträge anbieten, geprüft:
- Aachen Münchener
- Allianz
- Alte Leipziger
- ARAG
- AXA
- Barmenia
- Basler
- Continentale
- DBV
- Debeka
- Deka
- DEVK
- DWS
- Ergo
- Europa
- Familienfürsorge
- Gothaer
- Hannoversche
- Hanse Merkur
- HDI
- Heidelberger
- INTER
- LV 1871
- LVM
- Mecklenburgische
- Münchener Verein
- Neue Leben
- Nürnberger
- Provinzial
- R+V
- Signal Iduna
- Swiss Life
- Stuttgarter
- Universa
- VGH
- Volkswohlbund
- Württembergische
- WWK
Zu beachten ist: Nicht jeder Vertrag ist gleich, auch wenn er bei einer der genannten Gesellschaften abgeschlossen worden ist. Die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen, auch dem Umfang nach, können sich im Laufe der Zeit verändert haben. Es bedarf also einer qualifizierten juristischen Prüfung, ob ein gravierender Fehler bei dem jeweiligen Vertrag vorliegt, der zu einem Widerruf nach den rechtlichen Vorgaben berechtigt.
Bei einem erfolgreichen Widerruf werden dann die eingezahlten Beiträge erstattet. Es kommt ggfs. zu einem Abzug hinsichtlich der Risikobeiträge, soweit eine erhöhte Todesfallabsicherung enthalten ist.
In der Regel ist dieser Beitragsanteil aber gering.
Was wird zur juristischen Prüfung benötigt?
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen weisen darauf hin, dass bei der Überprüfung einer Rürup/Basisrentenversicherung auf deren Möglichkeiten zum Widerruf es sehr darauf ankommt, neben dem Vertrag auch den Antrag vom Abschluss seinerzeit und ein erstelltes Beratungsprotokoll überprüfen zu lassen.