Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Möchten Sie ihren Schaden am Fahrzeug ersetzt haben? Oder droht Ihnen die Haftung wegen eines Unfalls? Wir helfen Ihnen den Unfallverursacher mit allen rechtlichen Möglichkeiten in Haftung zu nehmen.
Insbesondere helfen wir Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen zu erhalten. Machen Sie von unserer hartnäckigen Vorgehensweise gebrauch. Denn oftmals werden Schäden, seien sie materiell oder immateriell, schnell von der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher bagatellisiert.
Bußgeldbescheid erhalten?
Wirft eine Behörde Ihnen vor Sie hätten eine Ordnungswidrigkeit begangen?
Droht Ihnen wegen eines Verkehrsunfalles oder einer Geschwindigkeitsmessung (Blitzer) ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot?
Dann kommen Sie zu uns!
Viele Handlungen können den Ordnungswidrigkeitenvorwurf begründen. Nicht immer sind diese aber berechtigt. Lassen Sie diese von unseren Rechtanwälten prüfen.
Oftmals bestehen schon Fehler im Verfahren. Lassen Sie sich Ihre Chance nicht entgehen.
Denn die Abwehr solcher Tatvorwürfe haben wir uns in enger Verflechtung mit dem allgemeinen Verkehrsrecht als weiteren Schwerpunkt gesetzt.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Abwehr des Entzugs der Fahrerlaubnis und der Neuerteilung nach Entzug.
Wir begleiten Sie im behördlichen Verfahren sowie gerichtlichen Verfahren.