Beiteiligungen

Damit sind Unternehmensbeteiligungen gemeint, also der Besitz von Anteilen an einem Unternehmen.

Dazu gehört auch die bekannteste Unternehmensbeteiligung, die Aktie.

Daneben gibt es sogenannte offene und geschlossene Fonds.

Offene Fonds sind ähnlich wie Aktien an Börsen zu handeln, was für geschlossene Fonds in der Regel nicht gilt. In der Regel kann der Anleger mit seiner Fondsbeteiligung auch nicht den Kurs des Unternehmens mitbestimmen.

Dies gilt ganz besonders für eine besondere Form, das sogenannte partiarische Darlehen. Dabei handelt es sich um ein langfristiges Darlehen an ein Unternehmen, bei dem der Anleger keine Zinsen, sondern einen bestimmten Anteil vom Gewinn erhält. Der Anleger ist aber nicht ein Mitglied der Gesellschaft, des Unternehmens.

Beteiligungenkleiner

Der Anleger ist also auf die Vorgehensweise der Unternehmensführung ohne Einflußmöglichkeiten angewiesen.

Bei gutem Verlauf des Unternehmens kann dies zu einer durchaus hohen Gewinnbeteiligung führen. Umgekehrt sind aber auch erhebliche Verluste möglich.

Ähnlich hierzu ist auch die sogenannte „stille Gesellschaft“. Hier hat der Anleger je nach der vertraglichen Vereinbarung in einem gewissen Umfang ein Mitspracherecht an der Gesellschaftsführung. Es handelt sich dabei aber immer um eine sogenannte Innengesellschaft mit der Folge, dass Außenstehende nicht erkennen können, dass ein stiller Gesellschafter beteiligt ist.

Beteiligungen all dieser Art sind risikoreich und sollten nicht eingegangen werden, wenn der Anleger langfristig auf die Verfügbarkeit dieses Kapitals angewiesen ist.