Lebensversicherung:

Unter dem Oberbegriff „Lebensversicherungen“ sind zum einen die Versicherungen gemeint, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern, zum anderen die Kapitalversicherungen, die der Altersvorsorge dienen.

Die Kapitallebensversicherung ist eigentlich eine Kombination zwischen einem besonderen Sparvertrag und einer Risikolebensversicherung.

Mit dem Sparanteil der Lebensversicherung verspricht der Versicherer die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages nach einer längeren Laufzeit über mehrere Jahre, meistens im Rentenalter.

Die Geldanlage kann entweder in Euro erfolgen oder aber in Aktienfonds.

Letztere Anlage ist risikoreicher wegen der möglichen Schwankungen von Aktien.

Die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Ablauf der Versicherungsdauer entweder als Einmalzahlung, sog. Kapitalabfindung, oder aber als monatliche Rente nach Ablauf der Aufschubzeit.

Da seit nunmehr vielen Jahren kein oder kaum noch ein Zins auf Kapitalanlagen gezahlt wird, sind die Lebensversicherungsgesellschaften in große Schwierigkeiten gekommen, zugesagte Beträge zum Ende der Laufzeit eines Vertrages auszuzahlen.

Vorsicht bei Kapitallebensversicherungen:

Diese Schwierigkeiten sind so groß geworden, dass möglicherweise einige kleinere oder mittlere Lebensversicherungsgesellschaften vom wirtschaftlichen Ruin bedroht sind.

Eine Anlage in eine Kapitallebensversicherung ist daher nicht mehr als relativ risikofreie Anlage zu bezeichnen und insgesamt nicht mehr zu empfehlen.

Dies gilt nicht für die reinen Risikolebensversicherungen, die Tod oder Invalidität absichern. Hier wird nach wie vor, meist in der Familie, die Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person wirtschaftlich abgesichert. Bei Tod kommt dann eine vereinbarte Summe zur Auszahlung. Entsprechendes gilt für Invalidität bezogen auf den jeweiligen Invaliditätsgrad.

Solche Risikolebensversicherungen können sich auch auf den Eintritt sehr schwerer Krankheiten (Dread-Desease-Versicherungen) beziehen.