Handelsvertreterrecht
Der Versicherungsvermittler, Makler, Handelsvertreter, ist nach den gesetzlichen Vorschriften selbständiger Kaufmann und wird von allen Seiten zunehmend juristisch belangt. Die Verurteilungen von Handelsvertretern durch deutsche Gerichte nehmen ständig zu.
Auf der anderen Seite haben Handelsvertreter zunehmend Schwierigkeiten, ihre Provisionsansprüche gegen das vertretene Unternehmen oder Versicherungsgesellschaften durchzusetzen.
Berechtigte Provisionen werden nicht gezahlt. Der Vermittler wird mit Stornorückforderungen überzogen.
Bei Kündigung des Vermittlerverhältnisses werden Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters vom Unternehmen oder der Versicherungsgesellschaft nicht gezahlt.
Stattdessen wird der Handelsvertreter zunehmend mit Provisionsrückforderungen überzogen oder es werden Schadensersatzansprüche wegen angeblich unerlaubter Konkurrenztätigkeit gefordert.
Seit über zwanzig Jahren vertreten wir Handelsvertreter in den unterschiedlichsten Sparten mit ihren Ansprüchen gegenüber Unternehmen oder Versicherungsgesellschaften oder der Abwehr von unberechtigten Forderungen. Aufgrund dieser großen Erfahrungen können wir den Handelsvertreter juristisch und wirtschaftlich sachgerecht beraten.
Dafür sind eine persönliche und enge Besprechung und Betreuung in der jeweiligen Angelegenheit erforderlich.
Nach unserer Auffassung können dies Firmen, die mit großem Werbeaufwand im Internet die Vermittlung anwaltlicher Hilfe für Handelsvertreter nicht leisten.
Dies gilt zum Beispiel für die kaufmännische Firma Advocado, die, ohne selbst eine Anwaltskanzlei zu sein, auf „ein Netzwerk von Anwälten“ verweist.
Dies ersetzt aber nicht die individuelle und persönliche Beziehung zu Anwälten, die auf gesammelte Kenntnisse und Erfahrungen im Handelsvertreterrecht verweisen können.