Endlich Rürup-Basisrentenvertrag Austritt möglich Einseitige Beendigung von Basisrentenverträgen (Rürup) bei den Verträgen vieler Versicherer ist möglich geworden . Eine verlustbringende Anlage kann daher aufgelöst und rückabgewickelt werden
In der Fortsetzung Teil 3: Die Rürup – Aussteigen oder weiterzahlen berichten wir aus der Praxis. Nennen Fallbeispiele und zeigen Lösungsansätze auf, damit Sie sich besser eine Meinung bilden können.
In der Fortsetzung Teil 2 erfahren Sie die Zukunftsaussichten, ob die Rürup- oder Basisrente noch eine sichere Analage für das Alter sind. Mit unserem Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen haben wir bereits über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung informiert, weil die Entscheidung immer wichtiger wird, ob es sich lohnt, weiter die Beiträge in die Rürup zu zahlen oder auszusteigen!
Die Basisrente (auch als Rürup-Rente bezeichnet) wurde im Jahr 2005 als weitere private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen insbesondere für Selbständige eingeführt.
Nicht alle Verträge können widerrufen werden, aber viele, die fehlerhaft sind.
Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 zur privaten Altersvorsorge für Selbständige eingeführt.