Teil 2: Die Rürup - Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten

Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten

Mit unserem „Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen“ haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung informiert, weil die Entscheidung immer wichtiger wird, ob es sich lohnt, weiter die Beiträge in die Rürup zu zahlen oder auszusteigen!

 

Rürup Kündigung nicht möglich? Doch lieber Widerruf?

Eine Kündigung des Rürup (Basis) Rente ist bekanntlich nicht möglich. Nur eine Beitragsfreistellung ist vorgesehen.

Es sei denn Sie haben Glück und Ihr Vertrag ist fehlerhaft zustande gekommen. Dann kommt eine Rückabwicklung durch Widerruf Ihrer Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages in Betracht.

 

Die große Frage ist : Würde sich das lohnen? Wofür soll man sich entscheiden?

Schließlich hat man vor Jahren den Rürup Vertrag als Rentensicherung für das Alter abgeschlossen.

Aber die Zeiten ändern sich rasant: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland verschlechtert sich für viele nicht erst seit Corona. Der Deutsche Staat verschuldet sich in nie gedachter Höhe. Die Entwertung des Euro als Folge der Wirtschaften anderer Europäischer Länder droht. Es gibt keine Zinsen mehr sondern sogar bald nur noch Strafzinsen, sogenannte negative Zinsen.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Verschlechterung der Verzinsung?

Die Folge für Ihren Rürup Vertrag. Schmälerung der versprochenen Altersrente bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust.

Man könnte sagen, warten wir ab, vielleicht wird es nicht so schlimm. Das muß jeder für sich entscheiden. Aber die Zeichen sehen schlecht aus.

Der einzige verbliebene Vorteil des Rürup/ Basis Vertrages ist noch die teilweise steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Aber wie lange noch?

Der Deutsche Staat braucht Geld. Gesetzesänderungen sind schnell möglich.

Das ist ja bereits bei der Rendite, den Zinsen der Rürup Verträge geschehen.

 

Der Garantiezins ist in den letzten Jahren rasant und stetig gesenkt worden, von 3 % auf aktuell 0,9 %

Ab 01.01.2021 wird der Garantiezins auf 0,5 % abgesenkt werden! Es ist damit zu rechnen, daß der Garantiezins im Jahr darauf auf 0 % sinkt.

Und dann dauert es vielleicht nicht mehr lange, bis es auch beim Rürup Vertrag Negativzinsen gibt mit der Folge, daß die Rentenansprüche trotz gleichbleibender Beitragszahlungen sinken. Das ist Geldvernichtung in Raten.

 

Zur Entwicklung des Garantiezinses verweisen wir auf die Tabelle folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Garantiezinses

  • Garantiezins in Prozent

Die Senkung des Höchstrechnungszins führt zur Abwertung der Rürup.

Ein weiteres Schreckensscenario kommt dazu : Der sogenannte Höchstrechnungszins wird weiter abgesenkt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium jährlich neu festgelegt. Über viele Jahrzehnte lag der Höchstrechnungszins um die 3,5 bis 4 %, seit 2017 bei nur noch 0,9 %.

Die Folge davon ist das Absinken des Garantiezinses.

Zur Entwicklung des Höchstrechnungszinses verweisen wir auf die folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Höchstrechnungszinses

  • Höchstrechnungszins in Prozent

Einfach ausgedrückt. Der Wert des Rürup Vertrages wird trotz weitere Beitragszahlungen sinken.

Rürup Beitragsfreistellung die bessere Alternative?

Wer den Vertrag beitragsfrei stellt, ist – mit Ausnahme, daß er kein Geld mehr einzahlt- noch schlechter dran:

Die jährlichen Verwaltungskosten werden vom Versicherer weiterhin vom vorhandenen Kapital abgezogen. Der Kunde verliert dann bei zusätzlich fallenden Garantiezins jährlich 2 % und mehr seines Kapitals! Dabei ist die übliche Inflation noch nicht berücksichtigt.

Fazit: Die Rürup Kündigung nicht möglich ist sollte jetzt jeder Rürup / Basisrenten Kunde genau prüfen und abwägen, was er jetzt tun soll. Rürup Beitragsfreistellung oder Rürup widerrufen? Die Zeit läuft bereits gegen die Versicherten.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren „Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen“ zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:


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