Teil 3: Die Rürup - Aussteigen oder weiterzahlen?

Teil 3: Die Rürup – aussteigen oder weiterzahlen?

Mit unseren Teilen: “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung und Folgen informiert sowie einen Ausblick auf die Zukunft der Rürup / Basisrente im Hinblick auf den Garantiezins und den Hochrechnungszins vorgenommen.

In “Teil 3: Die Rürup – Aussteigen oder weiterzahlen” berichten wir aus der Praxis. Nennen Fallbeispiele und zeigen Lösungsansätze auf, damit Sie sich besser eine Meinung bilden können.

Denn es wird immer wichtiger sich zu überlegen, ob man aus der Rürup aussteigt oder weiterzahlt.

 

Aus der Rürup aussteigen oder weiterzahlen?

Die Rürup (Basis) Rente kann nicht gekündigt werden. Allenfalls ist eine Beitragsfreistellung möglich.

 

Fall “Der verstorbene Ehemann”:

Seit 2019 vertreten wir eine Mandantin, die vor über einem Jahr Witwe geworden war. Ihr Mann verstarb plötzlich mit Mitte 40 und hinterließ 2 minderjährige Kinder. Er war selbständig und hatte in 2010 einen Rürup-/ Basisrentenvertrag abgeschlossen, wärmstens empfohlen von seinem Vermittler.

Dieser Basisrentenvertrag sollte außer einem noch finanzierten Einfamilienhaus die einzige private Absicherung (neben einer kleinen Rentenanwartschaft) für ihn und seine Frau sein.

Nach dem Tod Ihres Mannes erfuhr unsere Mandantin nun von der privaten Rentenversicherung, dass es leider keinerlei Auszahlung aus dem Rürupvertrag gebe.

Diese Information ist vom Vertrag her gesehen zutreffend.

 

Nachteil einer Rürup Rente bei vorzeitigem Tod:

Ein großer Nachteil bei Rürup-/ Basisverträgen ist, dass es grundsätzlich bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers keine Zahlungen gibt. Ein Totalverlust für die Witwe oder den Witwer. Auch die Kinder bekommen nichts. Eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die eine Möglichkeit bieten, einen frühen Todesfall abzusichern.

Aber darüber muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss aufgeklärt werden, was aber meistens nicht geschieht.

So auch bei unserer Mandantin. Nun hat sie allerdings insoweit Glück, als das der Vermittler bei Vertragsschluss kein Beratungsprotokoll angefertigt hat.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Lösungsansatz Schadensersatz?

Nach aktueller Rechtsprechung ist der Ansatzpunkt für Schadensersatz die unterbliebene Aufklärung durch den Vermittler verbunden mit dem fehlenden Beratungsprotokoll.

Ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Versicherungsgesellschaft ist zu raten.

In unserem Fall “Der verstorbene Ehemann” hat unsere Mandantin alle von ihrem Ehemann gezahlten Beiträge zurückgezahlt bekommen.

Dies ist nur ein Beispiel unter vielen Basisrenten – Rürupverträgen, die für den Versicherten nicht günstig sind.

Empfehlung: Rürup / Basisrente unverbindlich und kostenlos überprüfen lassen.

Jeder Versicherte sollte seinen Basisrentenvertrag überprüfen lassen.

Liegt ein Beratungsfehler vor oder wurde ein Beratungsprotokoll nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt, besteht eine gute Aussicht auf einen erfolgreichen Widerruf des Rentenversicherungsvertrages. Häufig kommen erhebliche Zinsen dazu.

Ein Rürup Basisrentenvertrag mag für den Gutverdiener günstig gewesen sein, der die Beiträge steuerlich bis zu Obergrenze absetzen kann, der aber auch noch andere Reserven hat.

Ein Rürup Basisrentenversicherungsvertrag kann aber auch zum Totalverlust werden, weil die Versicherung pleite geht. Das haben viele Versicherte überhaupt noch gar nicht bedacht.

So gibt es auch zunehmend Versicherer, die Ihren eigenen Produkten nicht mehr zu vertrauen scheinen.

So hat sich zum Beispiel die GENERALI Lebensversicherung komplett von ihren Lebensversicherungen verabschiedet und verkauft. Die Verträge laufen nun unter  einer Gesellschaft PROXALTO.

Mehrere andere namentlich gut bekannte Versicherungen haben ebenfalls verkauft und neue Namen sind aufgetaucht. Die Versicherten sollten dringend prüfen, wer die neuen Eigentümer sind.

Zusammenfassung Rürup & Empfehlung:

Basisrentenverträge sind nicht übertragbar, nicht vererbbar und können nicht gekündigt werden.
Die Fonds die den Verträgen zugrunde liegen sind oft schlecht gelaufen, meistens aber zumindest in der Rentenpolice teurer als direkt bei einer Fondsbank gekauft. Die einzige Alternative scheint nur die Beitragsfreistellung zu sein. Aber diese Alternative führt häufig zu einer jährlichen Schmälerung Ihres angesparten Kapitals, nicht selten 2% bis 4 % .

Eine Überprüfung Ihres Basisrentenvertrage ( Rürup) auf Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung, wie eines Widerrufes bleibt unsere Empfehlung.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen: