Gerichte ermöglichen zunehmend Widerruf von Basisrentenverträgen und sprechen vollen Schadensersatz zu!
Nicht alle Rürupverträge können widerrufen werden, aber viele, die fehlerhaft sind.
Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 zur privaten Altersvorsorge für Selbständige eingeführt.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung erkennen viele Versicherungsnehmer, daß sie in 15, 20 oder noch mehr Jahren nicht einmal den Wert ihrer eingezahlten Beiträge erreicht haben. Die versprochene Rente ist lächerlich gering.
Für die Zukunft ist auch zu bedenken, daß der EURO hohe Wertverluste haben wird..
Das Problem ist, daß man die Basisrente nicht kündigen kann. Bei Beitragsfreistellung reduziert sich Jahr für Jahr durch laufende Kosten der Versicherungen der Wert dramatisch.
Falls Sie also verständlicherweise kein Vertrauen mehr in Ihre Versicherung und in den Wert des Euros haben, prüfen wir Möglichkeiten des Widerrufs Ihres Vertrages.
Jetzt mit einem für die Basisrente (Rürup) spezialisierten Rechtsanwalt sprechen!
Da wir bundesweit als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht tätig sind, haben wir zahlreiche Urteile von verschiedenen Gerichten in Deutschland zugunsten der Versicherungsnehmer erstritten, die für weitere Fälle genutzt werden können.
Mit dem Widerruf sind die gezahlten Beiträge zuzüglich einiger Zinsen von der Versicherung zurückzuzahlen. Steuerliche Vorteile hat der Versicherungsnehmer nur eingeschränkt zurückzugeben, und er hat sein Geld zurück!
Wenn Sie eine unverbindliche Prüfung und kostenloses Erstgespräch durch uns wünschen, benötigen wir Kopien Ihrer Antrags/Vertragsunterlagen.
Einzelheiten könne wir gerne vorab telefonisch besprechen.
