Die Beiträge in der PKV für 2021 steigen drastisch (extrem hohe oder brutale Beitragserhöhung PKV 2021) im Durchschnitt aller Versicherer um über 8 % monatlich! Sind diese Beitragserhöhungen denn wirklich rechtmäßig?
Wer privat krankenversichert ist, erhält fast jedes Jahr eine Erhöhung seiner monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Die Beitragserhöhungen sind meist unwirksam.
In der Fortsetzung Teil 2 erfahren Sie die Zukunftsaussichten, ob die Rürup- oder Basisrente noch eine sichere Analage für das Alter sind. Mit unserem Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen haben wir bereits über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung informiert, weil die Entscheidung immer wichtiger wird, ob es sich lohnt, weiter die Beiträge in die Rürup zu zahlen oder auszusteigen!
In früheren Beiträgen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben wir auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, dass Versicherte unwirksame Beitragserhöhungen von vielen privaten Krankenversicherer zurückzufordern können.
Die Basisrente (auch als Rürup-Rente bezeichnet) wurde im Jahr 2005 als weitere private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen insbesondere für Selbständige eingeführt.
Ist Ihre Reise durch Ihren Reiseveranstalter noch nicht storniert und erwägen Sie selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann sollten Sie beachten, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht übernehmen wird.
Beitragserhöhungen in der PKV der letzten Jahre sind unwirksam!
Warum sollte das möglich sein, wird Ihr Rechtsanwalt in Chemnitz von vielen Versicherten gefragt?
Wurde Ihr Betrieb zwangsweise wegen Corona geschlossen?
Egal ob es um eine Gaststätte, Friseur, Einzelhandel oder Dienstleistung geht.
Nicht alle Verträge können widerrufen werden, aber viele, die fehlerhaft sind.
Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 zur privaten Altersvorsorge für Selbständige eingeführt.
Lebensversicherungen sind seit vielen Jahren keine gute Anlage mehr. In sehr vielen Fällen erreicht der Wert einer Lebensversicherung nicht das, was der Versicherungsnehmer an Beiträgen eingezahlt hat.
Die Kündigung einer Lebensversicherung führt also meistens zu einem schlechten Rückkaufswert.