Vorsicht vor Beitragsoptimierungen in der PKV

Vorsicht vor Beitragsoptimierungen in der PKV

Beitragserhöhung zurückverlangen oder Tarifwechsel?

In früheren Beiträgen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben wir auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, dass Versicherte unwirksame Beitragserhöhungen von vielen privaten Krankenversicherer zurückzufordern können.

Zahlreiche Urteile der Obergerichte haben entschieden, dass Beitragserhöhungen in den vergangenen Jahren keine ordnungsgemäße Begründung dafür hatten. Unsere Rechtsanwälte haben dies seit Jahren gefordert. Nun ist es endlich soweit und es müssen viele Versicherer Beitragserhöhungen an ihre Versicherten zurückzahlen. Der aktuelle Beitrag ist zugunsten der Verbraucher damit nur noch so niedrig wie die letzte wirksame Beitragserhöhung.

Erstgespräch zur PKV Beitragserhöhung

Gerne können Sie uns auch unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch kontaktieren:

Stattdessen Tarifwechsel bei der gleichen Versicherung?

Ein Tarifwechsel würde angeblich bis zu 2400.- Euro im Jahr sparen, behaupten etliche Firmen, die sich als PKV Optimierer bezeichnen.

Vollmundig wird das als Weg aus der Kostenfalle bezeichnet. Am Markt werben Firmen wie Verivox oder Optimierer wie Tarifwechsel 24 und zahllose andere Firmen.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Gödel und Collegen ist das eine Augenwischerei. Ein Tarifwechsel mit geringeren Beiträgen bedeutet nichts anderes, als dass auf Leistungen der Krankenkasse verzichtet wird oder eine höhere Eigenbeteiligung vom Versicherten zu tragen ist.

Das ist aber keine Optimierung, wenn die Leistungen der Krankenkasse schlechter werden. Das ist allenfalls eisernes Sparen für die Versicherten, die das aus finanziellen Gründen müssen. Dafür müssen die Versicherten dann den Optimierer-Firmen auch noch stattliche Geldbeträge zahlen.

Wenn die privaten Krankenversicherer aber unwirksame Beitragserhöhungen an die Versicherten zurückzahlen müssen sparen die Versicherten zusätzlich noch an den künftigen niedrigeren Monatsbeiträgen wie früher, und das bei gleichen Leistungen im selben bisherigen Tarif!

Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen sind bereit, Verträge der Versicherten auf die Wirksamkeit zurückliegender Beitragserhöhungen zu überprüfen.

Reichen Sie Ihre Beitragserhöhungsschreiben zur unverbindlichen Ersteinschätzung ein: