In früheren Beiträgen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben wir auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, dass Versicherte unwirksame Beitragserhöhungen von vielen privaten Krankenversicherer zurückzufordern können.
Mit seiner Entscheidung vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19 hat sich der Bundesgerichtshof gleich zu mehreren Fragen im Zusammenhang mit dem VW Dieselskandal positioniert und die Rechte der Verbraucher abschließend gestärkt.
Die Basisrente (auch als Rürup-Rente bezeichnet) wurde im Jahr 2005 als weitere private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen insbesondere für Selbständige eingeführt.
Ist Ihre Reise durch Ihren Reiseveranstalter noch nicht storniert und erwägen Sie selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann sollten Sie beachten, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht übernehmen wird.
Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
Viele fest vereinbarte Reisen fallen infolge der Corona-Krise aus. Viele Bürger haben den Reisepreis ganz oder teilweise vorausgezahlt.
Ob Arbeitsnehmer oder Arbeitgeber : Es gibt große Probleme mit dem Arbeitsplatz
Unser Kollege Herr Rechtsanwalt Meichsner, Rechtsanwalt in Chemnitz, betreut in dieser Zeit besonders Mandanten mit arbeitsrechtlichen Fragen.
Beitragserhöhungen in der PKV der letzten Jahre sind unwirksam!
Warum sollte das möglich sein, wird Ihr Rechtsanwalt in Chemnitz von vielen Versicherten gefragt?
Wurde Ihr Betrieb zwangsweise wegen Corona geschlossen?
Egal ob es um eine Gaststätte, Friseur, Einzelhandel oder Dienstleistung geht.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Die allgemeinen Bedingungen der BU führen in vielen Fällen zu einer Leistungspflicht Ihres Versicherers. Sie haben dann Anspruch auf Zahlung.
Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag bei uns als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Chemnitz fachkundig prüfen.