Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
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Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
Viele fest vereinbarte Reisen fallen infolge der Corona-Krise aus. Viele Bürger haben den Reisepreis ganz oder teilweise vorausgezahlt.