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Bekomme ich wegen Corona den Reisepreis zurück?

Bekomme ich wegen Corona den Reisepreis zurück?


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SicherdurchKrisekleinerViele fest vereinbarte Reisen fallen infolge der Corona-Krise aus. Viele Bürger haben den Reisepreis ganz oder teilweise vorausgezahlt.

Gutschein für Reise?

Die Bundesregierung möchte eine neue gesetzliche Regelung, die viele Reisende dazu zwingen soll, Reisegutscheine zu akzeptieren, statt den bezahlten Reisepreis zurückfordern zu können. In der Regel soll das dazu führen, dass im Folgejahr die entsprechende Reise dann durchgeführt wird.

Aktuell liegt der Vorschlag zur Gutschein-Lösung noch bei der Europäischen Kommission in Brüssel zur Entscheidung vor. Sodass Sie aktuell noch keine Rechtswirkung entfalten kann. Auch hat Frau Ursula von der Leyen bereits angedeutet, dass alle Menschen europaweit die rechtliche Wahl haben sollten, ob sie ihr Geld erstattet haben möchten oder einen Gutschein.

Demnach steht den Pauschalurlaubern noch nach dem geltenden nationalen Recht die Erstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu, wenn die Reise durch den Veranstalter storniert wird.

Trotzdem versuchen Reiseveranstalter darauf pochen zu dürfen nur Gutscheine ausgeben zu müssen. Nehmen Sie das nicht hin! Ansonsten müssen Sie als Reisender, dass Insolvenzrisiko des Veranstalters tragen. Noch haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.

Auch ist vielleicht die ursprünglich geplante Reise im nächsten Jahr nicht mehr gewünscht oder kann aus bestimmten Gründen so nicht mehr angetreten werden.

Es entstehen somit bereits jetzt völlig neue Probleme. Letztendlich sollte daran gedacht werden, den gezahlten Reisepreis schnellstmöglich zurückzuverlangen, ggf. mit gerichtlicher Hilfe. Es ist nicht einzusehen, dass der Bürger mit dem von ihm gezahlten Reise- und Urlaubspreisen das Überleben des Reiseveranstalters sichert, ohne dass er selbst in den Genuss einer Urlaubsreise wie gewünscht kommt.

 

Sollten Sie Unterstützung benötigen stehen wir Ihnen bundesweit mit Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt aus Chemnitz.