Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung unwirksam

Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam

Wer privat krankenversichert ist, erhält fast jedes Jahr eine Erhöhung seiner monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Jetzt Achtung: Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam!

Es bestehen gute Aussichten, dass Privatversicherte die gesamten Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung  der letzten Jahre zurückfordern können, weil die Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam vorgenommen hat.

Dadruch entsteht bestenfalls für 10 Jahre rückwirkend eine Forderung zugunsten der Versicherten in Höhe von mehreren 1000 Euro.

Grund 1: Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind die Krankenkassen nämlich nach § 203 Abs. 2 VVG verpflichtet, ihre jeweiligen Beitragserhöhungen in bestimmter Weise nachvollziehbar zu begründen. Dies hat beispielsweise eine große Privatversicherung (AXA) nicht ordnungsgemäß getan, so dass sie nunmehr für die letzten Jahre die gesamten Erhöhungsbeiträge von mehreren tausend Euro zurückzahlen muss. Die Gerichte haben für viele großen Versicherer nunmehr festegestellt, dass die der Privaten Krankenversicherung gemachten Beitragserhöhungen unwirksam sind.

Und das Gute ist: Es hat keinerlei Auswirkungen auf das Bestehen der Privaten Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung kann ihrem Kunden deswegen nicht kündigen.
Umso besser: Der Kunde fällt mit der Rückforderung und der Festellung der unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zurück auf den letzten wirksamen Beitrag. Wegen der unwirksamen Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung muss er also nur noch den sehr geringen alten Beitrag zahlen, statt den über die Jahre immer wieder in der Privaten Krankenversicherung durch Beitragserhöhungen, die unwirksam waren, erhöhten Beitrag.

Grund 2: Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam

Jetzt in 2020 kommen noch ganz entscheidende Urteile hinzu:

Die Krankenkassen waren in vielen Fällen aufgrund des sogenannten gesetzlichen Schwellenwertes überhaupt nicht berechtigt, eine Beitragserhöhung einseitig zu verlangen. Folge ist, dass die Beitragserhöhungen auch aus einem weiteren Grund unwirksam sind und dass betroffene Beitragszahler bei vielen Versicherungsgesellschaften, ob nun DKV, Allianz, Signal Iduna, Hanse Merkur u.a. die überzahlten Prämien bis zu zehn Jahre zurückfordern können. Also eine Menge Geld!

Private Krankenversicherung - Beitragserhöhung unwirksam

  • unwirksame Beitragserhöhungen
  • wirksame Beitragserhöhungen

Sofort mit einem im Versichrungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt telefonieren.

Das Erstgespräch informiert Sie über Ihre Chancen.

Aber nicht nur AXA-Kunden können ihre Beitragserhöhungen zurückfordern. Das Urteil betrifft auch alle anderen privat Krankenversicherten, die keine ordnungsgemäße Begründung für ihre Beitragserhöhungen in den letzten Jahren erhalten haben.

Prüfung: Private Krankenversicherung – Beitragserhöhung unwirksam

Zur unverbindlichen Prüfung der Frage, ob die jeweiligen Beitragserhöhungen in den letzten 10 Jahren wirksam waren, werden die entsprechenden Beitragserhöhungsschreiben benötigt.

Gerne können Sie sich mit uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular in Verbindung setzten.

Kostenlose Prüfung: Private Krankenversicherung - Beitragserhöhung unwirksam

    Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen gerne.