Gerichte ermöglichen Widerruf von Basisrentenverträgen oder sprechen vollen Schadensersatz zu!
Nicht alle Verträge können widerrufen werden, aber viele, die fehlerhaft sind.
Die Rürup- oder Basisrente wurde 2005 zur privaten Altersvorsorge für Selbständige eingeführt.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung gehen immer mehr davon aus, daß sie in 15, 20 oder noch mehr Jahren wenig oder gar nichts mehr von der versprochenen Rente haben. Das Vertrauen in den EURO ist dahin.
Das Problem ist, daß man die Basisrente nicht kündigen kann. Bei Beitragsfreistellung reduziert sich Jahr für Jahr der Wert.
Falls Sie also kein Vertrauen in den Wert des Euros in ferner Zukunft haben, prüfen wir Möglichkeiten des Widerrufs Ihres Vertrages.
Da wir bundesweit als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht tätig sind, haben wir Urteile von verschiedenen Gerichten in Deutschland zugunsten der Versicherungsnehmer erstritten.
Danach sind mit dem Widerruf die gezahlten Beiträge zuzüglich erheblicher Zinsen von der Versicherung zurückzuzahlen. Steuerliche Vorteile hat der Versicherungsnehmer zwar zurückzugeben, aber er hat auch sein Geld zurück!
Wenn Sie eine unverbindliche Prüfung und kostenloses Erstgespräch durch uns wünschen, benötigen wir Kopien Ihrer Antrags/Vertragsunterlagen.
Einzelheiten könne wir gerne vorab telefonisch besprechen.