Trotz Corona ist der Restpreis für meine Reise fällig?
Diese Frage stellen sich aktuell viele Reisende.
Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
Was ist aber, wenn der Reiseveranstalter nun doch die Restzahlung für Mai einfordert?
Wir sind der Auffassung, wie auch einige Verbraucherzentralen, dass Sie die Restzahlung nicht zahlen sollten oder sogar nicht müssen , weil unklar ist, ob die Reise stattfinden kann.
Deshalb steht dem Reiseveranstalter bei Nichtzahlung auch kein Recht zum Rücktritt zu.
Achtung bei Pauschalreisen die ab Mitte Mai und später stattfinden. Gegebenenfalls setzen Sie sich Mahnkosten sowie weiteren Schadensersatzansprüchen aus, wenn Sie den Restpreis nicht zahlen, weil die Reise eventuell nun doch stattfinden kann.