Reise durch Reiseveranstalter noch nicht storniert?
Ist Ihre Reise durch Ihren Reiseveranstalter noch nicht storniert und erwägen Sie selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann sollten Sie beachten, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht übernehmen wird.
Das liegt daran, dass alle Versicherer für den Fall der Pandemie den Versicherungsschutz insgesamt ausgeschlossen haben. Da die WHO den Ausbruch von Covid-19 letztlich als Pandemie offiziell eingestuft hat, so sind die Reiserücktrittsversicherer nicht vertraglich verpflichtet Ihnen die Stornokosten zu ersetzen.
Diese können im schlimmsten Fall 70 bis 100 Prozent des Reisepreises betragen. Seien Sie daher vorsichtig und holen Sie sich am Besten einen rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt ein, bevor Sie von der Reise zurücktreten.
Uns ist kein Versicherer bekannt, der den Fall der Pandemie nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen hat.
Nach umfassender rechtlicher Prüfung Ihres Sachverhaltes durch einen Rechtsanwalt, besteht gegebenenfalls, in Abhängigkeit vom Reiseziel und des Reisedatums, doch ein Recht zum Rücktritt für Sie als Reisenden und die Stornokosten entfallen. Lassen Sie sich daher beraten!
Ihr Rechtsanwalt in Chemnitz