ThomasLloyd gekündigt, aber keine Auszahlung?

ThomasLloyd gekündigt, aber keine Auszahlung?

Alarm! Es ist 5 vor 12 für ThomasLloyd Investments Anleger!

ThomasLloyd gekündigt? Umwandlung in Aktien der CT Infrastructure Holding Ltd.?

Wer bislang gezögert hat, seine Rückzahlungsansprüche von  Geldeinlagen bei ThomasLloyd Investments (zuletzt Wien), meistens Global High Yield Fund 425, 450 oder DKM Global Opportunities Fonds 01 geltend zu machen, erhält diesen letzten Weckruf:

 

 

ThomasLloyd – kein harter Brexit

Verlängerte Chance für Anleger, ihr Geld zurückzubekommen

Bis Weihnachten 2020 sah es so aus, als könne man ThomasLloyd (meistens Global High Yield Fund 425, 450 oder DKM Global Opportunities Fonds) nur noch bis Jahresende 2020 in Deutschland auf Rückzahlung und Auszahlung der eingezahlten Beiträge in Deutschland verklagen.

Die Firma war ja vor einiger Zeit nach England übergesiedelt. Eine Klage in England ist von den Kosten und Risiken völlig unübersichtlich und nicht empfehlenswert.

Dass sich die europäischen Politiker kurz vor Jahresende 2020 noch etwas zusammengerauft haben und es nicht zu einem harten Brexit haben kommen lassen, bedeutet für die Anleger eine neue Chance!

Aktuell – bis zu einer etwaigen Endfassung des Brexit-Ausstiegs-Vertrages – können noch Klagen in Deutschland eingereicht werden, d.h., ThomasLloyd kann an einem deutschen Gericht verklagt werden. Dies kann sich allerdings jede Woche ändern und jeder Anleger, der sein Geld nicht erhalten hat, sollte sich überlegen, diese Chance wahrzunehmen.

Hochinteressant ist, dass ThomasLloyd nach wie vor auf der Website mit seinen Anlagen und Vertrieb in Deutschland wirbt. Es werden die großen Chancen für Anlagen in Asien und die Leistungen von ThomasLloyd hervorgehoben.

Es ist natürlich nicht die Firma ThomasLloyd, die sich ja in CT-Infrastructure Holding Ltd. umbenannt hat, sondern eine Vertriebsfirma namens ThomasLloyd Global Asset Management GmbH mit Sitz in der Hanauer Landstraße in Frankfurt am Main gemeint.

Diese Firma kann nicht verklagt werden. Es ist eine reine Vertriebs-/Vermittlerorganisation.

 

Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen. Wenn Sie trotz Fälligkeit Ihrer Anlage von ThomasLloyd keine Auszahlung bekommen haben, sondern lediglich die Möglichkeit mitgeteilt bekommen haben, entweder 0,00 € Rückzahlung zu bekommen oder eine Umwandlung in Aktien von einem Wert von 0,001 € pro Aktie, sollten Sie jetzt als zeitlich letzte Chance dagegen vorgehen.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen kommen zu dem Prüfungsergebnis, dass die zwangsweise Umstellung Ihrer Anlagen in Aktien unzulässig war, ebenso das komplette Streichen der Rückzahlung Ihres Anlagebetrages.

 

Insbesondere führt die Umwandlung der Firma ThomasLloyd in Global Opportunities Fonds oder in CT Infrastructure Holding Ltd. nicht dazu, dass nunmehr britisches Recht anwendbar wäre und die vertraglichen Regelungen Ihres Anlagevertrages nicht mehr gelten würden.

Vielmehr wird durch diese einseitige Veränderung der Gegebenheiten zusätzlich der begründete Rückzahlungsanspruch der Anleger ausgelöst.

In den Verträgen ist regelmäßig unter den Genussrechtsbedingungen vereinbart, dass dem Anleger ein Anspruch auf Rückzahlung seines Genussrechtes höchstens abzüglich eines etwaigen Verlustanteiles bezogen auf den jeweils maßgeblichen Stichtag zusteht.

Zugrunde zu legen ist also das Abrechnungsschreiben der ThomasLloyd, also der Rechtsvorgängerin der nunmehr umbenannten CT Infrastructure Holding Ltd.

Die Wertmitteilungen für die Anleger aus den vergangenen Jahren und insbesondere auch das Abrechnungsschreiben der ThomasLloyd, meistens mit Datum 21.12.2017, ist die Grundlage zur Höhe für den Rückforderungsanspruch.

Tatsächliche Umstände für einen Verlustanteil, der abzuziehen wäre, sind weder von ThomasLloyd bekannt gemacht worden noch in anderer Hinsicht nachvollziehbar oder veröffentlicht.

Vielmehr zeigt ja das aktive Werben jetzt im Jahre 2021 für Anlagen in ThomasLloyd, dass es dieser Firma keineswegs schlecht geht.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen wollen es so formulieren:ThomasLloyd bzw. CT Infrastructure Holding Ltd. versuchen mit praktischen und juristischen Finten und Tricks die Anleger davon abzuhalten, ihre Rechte auf Auszahlung geltend zu machen und durchzusetzen.“

 

Nach den verschiedenen Schreiben von ThomasLloyd in den vergangenen Jahren liegen den Genussrechten und Anlagen ein beträchtlicher rechtlicher Wert zugrunde, der nach Angaben der Firma den aktuellen Gesamtbeteiligungsbuchwerten entspricht.

Es ist also nach den eigenen Angaben von ThomasLloyd nicht ersichtlich, warum dieser Wert zurückgesetzt oder abgewertet werden müsste, auch nicht nur „temporär“, wie in Schreiben von ThomasLloyd zu lesen war.

ThomasLloyd versuchte, mit solchen trickreichen Formulierungen vielmehr diejenigen Anleger zu veranlassen, ihre Kündigungen der Anlagen- und Genussrechtsbeteiligungen zurückzunehmen.

 

Zusammenfassend:

Es sind keine zwingenden Gründe ersichtlich, warum ThomasLloyd, heute CT Infrastructure Holding Ltd. nicht in der Lage sein sollte, die Gelder der Anleger auszuzahlen, nachdem diese Anlagen meistens gekündigt sind.

ThomasLloyd bzw. CT Infrastructure Holding Ltd. kann an einem deutschen Gericht verklagt werden. Diese Chance hat sich über 2020 verlängert. Wie kurz oder wie lange, ist nicht absehbar.

Für eine unverbindliche Prüfung der Ansprüche von Anlegern stehen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen zur Verfügung.

 

 

Zur Erinnerung: ThomasLloyd gekündigt, aber keine Auszahlung!

Thomas Lloyd hat trotz Fälligkeit keine Zahlungen geleistet und Anfang 2019 seine Kunden vor die Wahl gestellt, entweder 0 Euro Rückzahlung zu bekommen oder eine Umwandlung in Aktien von 0,001 Euro. Es sollte sogar eine Zwangsumstellung erfolgen. Das ist unzulässig!

ThomasLloyd gekündigt, aber keine Auszahlung? Lassen Sie Ihren Vertrag unverbindlich und kostenlos überprüfen, ob ein Vorgehen oder Klage erfolgversprechend wäre.

Egal, ob Sie Ihre Anlage gekündigt haben oder nicht, Ihre Klage vor einem Deutschen Gericht ist deshalb erfolgsversprechend.

ThomasLloyd gekündigt?

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Kapitalanlagerecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:

ThomasLloyd gekündigt – Lassen Sie Ihren Vertrag schnellstmöglich prüfen. Die Zeit drängt. Mit jeder Woche reduzieren sich Ihre Chancen auf Rückzahlung gegen „Null“.

Eine vorherige Prüfung und eventuelle Klage noch vor einem deutschen Gericht dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Uns liegt bereits ein erfolgreiches Urteil eines Landgerichtes vom Juli 2020 vor, wonach die CT Infrastructure Holding Ltd. (vormals Thomas Lloyd) zur gesamten Rückzahlung in Form von Schadensersatz verurteilt wurde.

Gerne können Sie sich mit uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular in Verbindung setzten.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig.  Wir sind #1 im Google Ranking.

Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihre Anlage bei Thomas Lloyd nich gerettet werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen: