Grundsätzlich kann fast jeder Kredit widerrufen werden, wenn die gesetzliche Widerrufsfrist eingehalten wird.
Dies setzt natürlich voraus, dass alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB von dem Darlehensgeber zur Verfügung gestellt wurden. Dann kann der Kredit Widerruf nur in der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgen.
Davon gib es nach der Rechsprechung der Gerichte aber nun zwei Sonderausnahmen zum Kredit Widerruf: