Ist Ihre Reise durch Ihren Reiseveranstalter noch nicht storniert und erwägen Sie selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann sollten Sie beachten, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht übernehmen wird.
Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
Viele fest vereinbarte Reisen fallen infolge der Corona-Krise aus. Viele Bürger haben den Reisepreis ganz oder teilweise vorausgezahlt.
Wurde Ihr Betrieb zwangsweise wegen Corona geschlossen?
Egal ob es um eine Gaststätte, Friseur, Einzelhandel oder Dienstleistung geht.