Ist Ihre Reise durch Ihren Reiseveranstalter noch nicht storniert und erwägen Sie selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Dann sollten Sie beachten, dass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht übernehmen wird.
Sollte Ihr Veranstalter die Reise nicht bereits selbst storniert haben, so verzichtet dieser vielleicht auf die Zahlung des Restpreises für die Pauschalreise im Mai 2020 bis für ihn geklärt ist, ob die Reise überhaupt stattfinden kann.
Viele fest vereinbarte Reisen fallen infolge der Corona-Krise aus. Viele Bürger haben den Reisepreis ganz oder teilweise vorausgezahlt.
Ob Arbeitsnehmer oder Arbeitgeber : Es gibt große Probleme mit dem Arbeitsplatz
Unser Kollege Herr Rechtsanwalt Meichsner, Rechtsanwalt in Chemnitz, betreut in dieser Zeit besonders Mandanten mit arbeitsrechtlichen Fragen.
Wurde Ihr Betrieb zwangsweise wegen Corona geschlossen?
Egal ob es um eine Gaststätte, Friseur, Einzelhandel oder Dienstleistung geht.
Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Die allgemeinen Bedingungen der BU führen in vielen Fällen zu einer Leistungspflicht Ihres Versicherers. Sie haben dann Anspruch auf Zahlung.
Lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag bei uns als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Chemnitz fachkundig prüfen.
Corona könnte auf Baustellen zu einem Baustopp führen. Grund könnten Engpässe bei der Belieferung mit Baumaterial sein, Erkrankungen oder Sperrung der Baustelle.