Kredite
Kredit als Oberbegriff bedeutet, dass eine Leistung sofort erbracht wird, die Gegenleistung aber erst später.
Umgangssprachlich wird unter „Kredit“ meistens ein Bankkredit verstanden.
Unterschieden wird zwischen kurzfristigen Krediten und langfristigen Krediten (länger als vier Jahre Laufzeit) sowie hinsichtlich der Höhe des Kredites und der Art der dafür zu leistenden Sicherheiten.
Die so entstehenden sehr unterschiedlichen Kreditbedingungen werden durch meist umfangreiche Kreditverträge geregelt.
Dabei stellt grundsätzlich die Bank einen Geldbetrag zur Verfügung, den der Darlehensnehmer in einem bestimmten fest vereinbarten Zeitraum einschließlich Zinsen zurückzahlen muss.
Zahlreiche Besonderheiten gibt es bei Verbraucherkrediten. Diese müssen ganz bestimmten Formalitäten einhalten und durften den Verbraucher wirtschaftlich nicht überfordern. Bei Ratenkrediten ist auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung auf höchstens 1 % der Restschuld des Kredites beschränkt.
Die Vereinbarung von sogenannten Bearbeitungsgebühren ist mittlerweile bei den meisten Kreditverträgen unzulässig.