Rürup AachenMünchner Ausstieg klappt
A Die gute Nachricht für Rürup Versicherte
Versicherte mit Basisrentenvertrag sollten sich die Augen reiben, denn die meisten Basisrentenversicherungen (Rürup-Verträge) lassen sich rückabwickeln, obwohl sie eigentlich unkündbar sind. Ein Geschenk für alle, die aus Rürup Basisrentenverträgen bei der AachenMünchner / Generali Lebensversicherung aussteigen wollen, um an ihr eingezahltes Geld zu kommen.
B Was ist geschehen?
1. ) Das Ende der Hilflosigkeit.
Nicht mehr 10, 20 Jahre oder länger warten, bis es eine immer bescheidener werdende Rente gibt und der Euro vielleicht stark abgewertet ist?
Wie kann das sein, wo doch Basisrentenversicherungen – nicht nur bei der Aachen Münchner( danach Generali ) – praktisch Knebelverträge sind, weil
diese Verträge nicht kündbar und nicht kapitalisierbar sind.
Bis zum Jahr 2018/2019 ging gar nichts.
Dann haben die Gerichte langsam und zunehmend den Versicherten ihr gutes Recht gegeben. Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben im Jahr 2018 eine dieser ganz frühen Entscheidungen für einen Mandanten erreicht. Das Landgericht Dresden hat die Lebensversicherung verurteilt, den von ihr verkauften Basisrentenversicherungsvertrag rückabzuwickeln.
In den folgenden Jahren ist dann in diesem Sinn die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung entstanden.
Das OLG Karlsruhe (12 U 134/17) hat am 28.06.2019 zu Gunsten der Versicherten entschieden.
Das OLG Köln ( 20 U 103/20) hat am 04.12.2020 zu Gunsten der Versicherten entschieden.
2.) Die Folgen des Nichthandelns
Wer als Versicherungsnehmer, insbesondere in der Zeit zwischen 2004 und 2009, einen Rentenversicherungsvertrag bei der damals AachenMünchener Lebensversicherung – heute
Generali – abgeschlossen hat, muss fast immer feststellen, dass der sogenannte Geldrückfluss bei Vertragsende der Versicherung deutlich niedriger ist als die von ihm während der Laufzeit eingezahlten Beiträge. Anders gesagt, ein Versicherter muß sehr alt werden, in der Regel über 90 Jahre, damit er mehr herausbekommt als er eingezahlt hat.
Und die Renten unterliegen der Versteuerung!
Viele Versicherungsnehmer stehen daher immer vor der Entscheidung, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und den Verlust damit gleich auch noch zu erhöhen.. Andere Versicherungsnehmer halten es für vernünftiger, die vereinbarten Monatsbeiträge weiter zu zahlen und das Ende der Laufzeit des Vertrages, wenn es noch in einigermaßen überschaubarer Zeit zu liegen kommt, abzuwarten.
3.)Die bessere Entscheidung für die Zukunft treffen
Die Versicherungsnehmer sollten ihren Standpunkt aber unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters oder fachkundigen Rechtsanwaltes überprüfen. Letztendlich vernichten diese Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge treu und brav weiterbezahlen, bei jeder Überweisung einen Teil ihres Geldes sofort.
Der Wert des Versicherungsvertrages, der Rückkaufswert ( der nicht ausgezahlt werden kann), hinkt ja nach wie vor hinter den Einzahlungsbeträgen her. So bestimmt sich die spätere Rentenzahlung.
Dies ist ja sogar schlechter als die gegenwärtige Null-Zins-Phase.
Niemand sollte hoffen, dass sich die Lebensversicherungen wieder erholen und künftig wieder Zinsen zahlen. Das Modell der Kapitallebensversicherung ist tot. Das gilt genauso und noch mehr für Basisrentenversicherungsverträge.
In der Vergangenheit haben viele Menschen eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, um damit für ihr Alter vorzusorgen.
Diese Hoffnung wird sich jedoch nicht erfüllen, da in den meisten Fällen der Auszahlungsbetrag im Alter deutlich unter dem liegt, was seinerzeit vorgerechnet wurde.
Die Zinsen, die von den Lebensversicherungsgesellschaften gezahlt werden, fallen ständig, Jahr für Jahr, und liegen jetzt unter einem Prozent!
Hinzu kommt das Modell, die Konstruktion der Kapitallebensversicherung, die ja aus zwei Bestandteilen besteht:
Zum einen geht es um die Kapitalbildung, für die ein Teil der monatlich gezahlten Prämie verwandt wird. Nur auf diesen Teil der Prämie gibt es überhaupt Zinsen!
Der restliche Teil der monatlich gezahlten Prämie wird für das mitversicherte Risiko, die Todesfallversicherung, verwandt. Wenn das Risiko nicht eintritt, ist dieser Teil der monatlich gezahlten Prämie schlichtweg verbraucht und dient nicht der Kapitalbildung für das Alter.
Die Attraktivität einer Lebensversicherung bestand in früheren ja Jahrzehnten in der sogenannten Überschußbeteiligung.
Damals verwandten die Lebensversicherungen einen Teil der von ihnen erzielten meist recht üppigen Gewinnen, um die Kunden, die Versicherten, daran zu beteiligen. Dies hat die Auszahlungsleistung der Lebensversicherung attraktiv gemacht. Diese Zeiten sind aber endgültig vorbei, da die Lebensversicherungsgesellschaften kaum noch Gewinne erwirtschaften.
Ein weiterer Nachteil der laufenden Lebensversicherungen ist, dass von dem angesparten Kapital immer wieder Beträge für die laufenden Verwaltungskosten und die Betreuungskosten durch Versicherungsvertreter verwandt werden. Auch dadurch wird das Kapital und die Leistungen im Alter verringert.
All diese Faktoren führen dazu, dass die Fortführung einer Lebensversicherung in nahezu keinem Fall attraktiv oder empfehlenswert ist.
C Kollaps vieler Lebensversicherungen
Hier sind alle Lebensversichere grundsätzlich betroffen, gleich, ob es um Basisrentenversicherungen oder herkömmliche Lebensversicherungen geht.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen weisen auf die allergrößte Gefahr hin, die nicht am System der Lebensversicherung an sich oder dem Lebensversicherungsvertrag liegt, sondern an dem finanziellen Zustand der einzelnen Lebensversicherungsgesellschaften.
Nach Erfahrungen und Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen glauben die allermeisten Versicherten, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der sie finanziell engagiert sind, keine finanziellen Probleme hat. Diese goldenen Zeiten sind allerdings vorbei.
Anders ausgedrückt, fast niemand kommt von selbst auf die Idee, dass eine Versicherungsgesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten sein kann.
Wirtschaftlich stabil mit guter Zukunftsaussicht dürften erschreckenderweise nur noch eine gute Handvoll von Lebensversicherungsgesellschaften sein.
Dies ist keine Spekulation. All dies beruht auf der offiziellen staatlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin ist eine deutsche Anstalt des öffentlichen Rechtes des Bundes und hat ihren Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn sowie in Frankfurt am Main, Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main.
Die BaFin hatte erstmals im Jahr 2019 eine Mitteilung aufgrund einer Studie veröffentlicht, dass 22 von insgesamt 84 Versicherungsgesellschaften große finanzielle Probleme haben und dass deren wirtschaftliche Zukunft und Fortbestehen nicht gesichert sein könnten.
In Amtssprache wird dies etwas verschleiernd ausgedrückt, dass diese Versicherungsgesellschaften unter besonderer Beobachtung und Aufsicht der BaFin stehen.
Zwischenzeitlich wird die Zahl der Versicherungsgesellschaften, die in großen finanziellen Schwierigkeiten sind, auf über 35 Gesellschaften eingeschätzt.
Was bedeutete das für den einzelnen Versicherungsnehmer?
Wenn eine Versicherungsgesellschaft pleitegeht, ist der jeweilige Versicherungsnehmer nicht mit seinem Einlagevermögen geschützt. Der größte Teil des Kapitals der Versicherten wäre bei einer Insolvenz verloren.
Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen sind viele Versicherungsnehmer der Auffassung, dass ihre Kapitaleinlagen bei Versicherungsgesellschaften gegen Insolvenz geschützt sind. Dies ist nur formell zutreffend und in tatsächlicher Hinsicht ein Märchen.
Jede Versicherungsgesellschaft in Deutschland ist Zwangsmitglied der Absicherung für wirtschaftliche Schwierigkeiten, der sogenannte Schutzschirm „Protektor“.
Bei dem Protektor handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, der ein Kapital von etwa 300 Mill. Euro zur Verführung steht. Dieses Kapital reicht nicht einmal aus, um die Insolvenz zur einer der kleinsten Lebensversicherungsgesellschaften abzudecken. Für die zweite Lebensversicherung oder jede weitere Lebensversicherung, die in Insolvenz gehen würde, steht überhaupt kein Kapital aus der Protektor AG mehr zur Verfügung. Jeder kann sich nun selbst ausrechnen, was es bedeutet, wenn es mittlerweile über 30 Lebensversicherungsgesellschaften gibt, die unter besonderer Beobachtung der BaFin stehen.
D LÖSUNGEN
Aus all dem gibt es nur eine sinnvolle wirtschaftliche Schlußfolgerung:
1.) Jede Chance auf Ausstieg nutzen
Jeder Versicherungsnehmer sollte nach Möglichkeit seine Kapitalanlage bei einer Lebensversicherungsgesellschaft beenden, zumindest aber nachhaltig überprüfen. Sicherlich gibt es einige sehr große Lebensversicherungsgesellschaften, die finanziell so stark sind, dass sie nicht in eine Insolvenz gehen würden, ohne dass der Staat hilft.
Dies gilt aber nur für sehr wenige Versicherungsgesellschaften.
Dass diese Gefahr eines Kapitalverlustes sehr groß ist, zeigt dafür hinaus die Reaktion zahlreicher Lebensversicherungsgesellschaften selbst.
a) Viele Lebensversicherer vertrauen ihrem eigenen Produkt nicht mehr
Es gibt mittlerweile etliche Lebensversicherungsgesellschaften, die ihrem eigenen Produkt, der eigenen Lebensversicherung, nicht mehr vertrauen. Diese Gesellschaften haben ihre gesamte Kapitallebensversicherung komplett an völlig unbekannte Firmen, meistens mit ausländischem Hintergrund, verkauft.
So hat sich die Generali Lebensversicherung von ihrem Lebensversicherungsgeschäft getrennt. Der Käufer der bestehenden Lebensversicherungsverträge wird von chinesischem Kapital getragen. Dieser sogenannte Run-Off wurde von der Generali Leben bereits 2018 durchgeführt, wobei über vier Millionen Lebensversicherungsverträge an die Viridium.
Der Kunde ist nun Versicherungsnehmer bei der Viridium und hat keinerlei Wissen oder Kontrolle darüber, wer seine Versicherung und seine Kapitalanlagen betreut und was mit dem Geld überhaupt geschieht.
b) Diese Lebensversicherer haben aufgegeben
Durch Run-Off sind mittlerweile verschwunden die Basler Lebensversicherungs AG, die ARAG Lebensversicherungs AG, die DeltaLloyd Lebensversicherungs AG, die ehemalige Victoria Lebensversicherung AG, eben die Generali sowie weitere Gesellschaften.
Zahlreiche Lebensversicherungsgesellschaften planen für die Zukunft den Run-Off ihrer Lebensversicherungssparte.
Die Kapitallebensversicherung hat also keine Zukunft. Das Kapital der Einzahler, der Versicherten, wird Jahr für Jahr mehr vernichtet, möglicherweise in einzelnen Fällen sogar vollständig.
E Was können die Versicherten tun?
1.) Rürupverträge sind seit kurzer Zeit in vielen Fällen wie oben dargestellt rückabwickelbar.
2.) Die Kündigung des normalen Lebensversicherungsvertrages beendet immerhin diese auf lange Dauer angelegte Risikobeteiligung und die künftige Kapitalvernichtung. Die Kündigung des Lebensversicherungsvertrages führt allerdings zu erheblichen vertraglichen Abzügen. In den meisten Fällen bekommt der Kunde deutlich weniger heraus als er eingezahlt hat.
3.) Die weiter e Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung, die gerne in Anspruch genommen wird in der Hoffnung, dass der jetzige Stand gewissermaßen eingefroren wird und das Kapital in jetziger Höhe in der Zukunft zur Verführung steht. Dies ist ein Irrglaube:
Die Kostenbelastung der Verträge geht nämlich Jahr für Jahr weiter. Die Lebensversicherungsgesellschaften entnehmen von dem angesparten Kapital jedes Jahr Geld in Höhe von bis zu 4 % des angesparten Kapitals und teilweise mehr.
Das Kapital und damit die erhoffte Altersleistung reduziert sich daher stark. Die Beitragsfreistellung ist mithin keine Alternative.
F Vertragsausstieg durch Widerruf
Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof (BGH) haben die Verbraucherrechte seit dem Jahr 2013 gestärkt und teilweise neu begründet. Der deutsche Gesetzgeber hat die Lebensversicherungsgesellschaften lange geschützt und diese Widerrufsmöglichkeiten nicht gesetzlich geregelt. Das Recht des Europäischen Gerichtshofes in Verbindung mit der Rechtsanwendung durch den BGH geht aber vor.
In den meisten Fällen sind die Lebensversicherungsverträge in der Vergangenheit infolge schlechter oder bewusst falscher Beratung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen. Die Lebensversicherungsgesellschaften haben dazu ein Übriges getan und in ihren Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang aufgeklärt.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Versicherungsgesellschaften im Falle eines Widerrufes alle eingezahlten Prämien an die Versicherten zurückzahlen müssen (Urteil vom 19.12.2019, Az. C 355/18 – C 357/18, C – 479/18).
G Vertragsausstieg durch Rücktritt
Der Europäische Gerichtshof entscheidet in seinem Urteil nun zwischen Versicherungsverträgen mit einer Rücktrittsbelehrung einerseits und einer Widerrufsbelehrung andererseits.
Danach wären Verträge mit Rücktrittsbelehrungen nahezu regelmäßig rückabzuwickeln, nämlich durch Erklärung des Rücktrittes, weil keine ordnungsgemäße Belehrung zum Rücktritt stattgefunden hat.
Nachfolgend stellen wir eine alphabetische Tabelle der Versicherungsgesellschaften auf, die eine Widerrufsbelehrungen zu ihren Verträgen, sondern sogenannte Rücktrittsbelehrungen gegeben haben:
AachenMünchener Lebensversicherung AG
Aspekta Lebensversicherung AG
Cosmos Lebensversicherung AG
DEVK Lebensversicherung AG
LVM Lebensversicherung AG
Postbank Lebensversicherung AG
Skandia Lebensversicherung AG
Targo Lebensversicherung AG
Vorsorge Lebensversicherung AG.
Hinzu kommen noch folgende Lebensversicherungsgesellschaften mit Sitz im Nicht-EU-Ausland:
PrismaLife AG
AtlanticLux AG
Clerical Medical
sowie mit der EU-Gesellschaft
Vorsorge Luxemburg S.A.
Insbesondere bei Lebensversicherungsgesellschaften lohnt sich eine fachkundige rechtliche Überprüfung der Vertragsbedingungen.
H Praktisches Vorgehen für Versicherte
Für eine fachlich intensive und ordentliche Überprüfung werden Kopien der Anträge des Versicherungsabschlusses sowie des Versicherungsvertrages einschließlich der Versicherungsbedingungen, soweit sie zur Verfügung gestellt wurden, benötigt.
Diese Vertragsunterlagen können gefaxt oder per E-Mail oder aber auch als Kopien per Post an die Rechtsanwälte Gödel & Collegen übersandt werden.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen überprüfen die so übersandten Unterlagen regelmäßig innerhalb von sieben Arbeitstagen auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufes und der Rückabwicklung der Versicherung.
Entscheidend ist dabei, dass nach vorläufiger Beurteilung nur aussichtsreiche Widerrufsmöglichkeiten von Lebensversicherungsverträgen berücksichtigt werden sollen. Es macht wenig Sinn, ein Verfahren zu beginnen, bei dem von Anfang an keine gute Erfolgsaussicht gesehen werden kann.
An dieser Stelle zeigt sich, welche Anwaltskanzlei hier eine ordentliche unverbindliche Prüfung vornimmt und das Ergebnis der Prüfung objektiv dem nachfragenden Versicherungsnehmer mitteilt, und welcher Kanzlei es nur auf Durchführung eines neuen Mandates ankommt. Der letzte Punkt wird leider von sogenannten „Versichertengemeinschaften“ oder „Schutzgemeinschaften“ gepflegt. Diese Gesellschaften machen intensiv Werbung und fordern potentielle Kunden ebenfalls auf, Versicherungsunterlagen zur Prüfung einzureichen. Was meistens verschwiegen oder versteckt wird, ist, dass diese Gesellschaften selbst mit eigenen Mitarbeitern diese Prüfungen nicht durchführen dürfen, sondern die Prüfung dann an externe Rechtsanwälte weitergeben. Letztendlich müssen diese Firmen aber für ihre Personal- und sonstigen Kosten natürlich Umsätze generieren, weshalb dann Pauschalen oder gar Mitgliedsbeiträge von potentiellen Kunden verlangt werden.
Diese Geschäftsidee mag für diese Firmen gut sein, nicht aber für Versicherte. Jeder Versicherte sollte die Prüfung direkt Anwälten überlassen, die sich mit dieser Thematik der Lebensversicherungen intensiv und nachhaltig bereits über Jahre beschäftigt haben.
Nach statistischen Auswertungen gab es allein in Deutschland im Jahr 2020 noch rund 82 Mill. laufende Lebensversicherungsverträge im Bestand. Dabei sind keine Lebensabsicherungen über Pensionsfonds oder Pensionskassen berücksichtigt, die ebenfalls in sehr großem Umfang noch solche Lebensversicherungsverträge unterhalten.
Ein weiterer statistischer Wert daraus ist, dass die Beitragseinnahmen aus diesen Lebensversicherungsverträgen auf knapp über 100 Milliarden Euro jährlich belaufen dürften.
Ganz erstaunlich ist, dass nach Mitteilung der GdV es im Jahre 2019 über 10 Mill. neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge zusätzlich gab. Man kann nur vermuten, dass diese Lebensversicherungsverträge zum einen durch hohe Überzeugungskraft oder Überrumpelung durch Versicherungsvermittler zustande gekommen sind, zum anderen aber durch den Druck insbesondere von Volksbanken und Sparkassen, die meistens hauseigene Lebensversicherungsprodukte zur Absicherung von Krediten an ihre Kunden verkauften.
Es zeigt sich also, dass in der Summe viel zu tun ist und jeder einzelne seine Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen sollte.