Neues von Thomas Lloyd – IV Cleantech -Das Ende

Neues von Thomas Lloyd – IV Cleantech

Übel aber Wahr! Der Thomas Lloyd fonds zahlt nicht freiwillig.

Die Anlage zur IV Cleantech wurde bekanntlich zum 31.12.2020 fällig. Mit Erklärungen wurden die Anleger „bis zum Herbst 2021“ hingehalten.

Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben bereits vor Monaten Kunden empfohlen, die Thomas Lloyd/ IV. Cleantech anzuschreiben mit dem Inhalt. daß nunmehr zur Auszahlung dr fälligen Einlage eine Frist gesetzt wird, und zwar ein ganz bestimmtes Datum.

Eine Zahlung wurde diesen konkret vorgehenden Anlegern nun verweigert.

Die Empfehlung der Rechtsanwälte Gödel & Collegen zur konkreten Zahlungsaufforderung kann jetzt ganz dringend nur jedem einzelnen Anleger empfohlen werden und dann schnell Kontakt zur anwaltlichen Beratung aufzunehmen.

Es eilt, die Zeit läuft zum Jahresende davon. Bei Nichtzahlung im Einzelfall müssen im Interessen des Anlegers sofort konkrete juristische schritte eingeleitet werden, die den Besonderheiten der Thomas Lloyd Gruppe- hier der IV. Cleantech- konkret und auf Erfahrung beruhend Rechnung tragen.

Anleger laufen sonst Gefahr, daß ihr Geldanlage in die IV cleantech schlichtweg futsch ist, um es in aller Deutlichkeit zu formulieren.

Die Zeit des Hoffens auf Auszahlungen durch Thomas Lloyd auf freiwilliger Basis ist vorbei. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt.

Von vielen Anlegern ist zu hören, daß sie überlegen und zaudern, nochmal gutes Geld der Anlage in Thomas lloyd Produkte hinterherzuwerfen.

Eigentlich unfassbar, wie viele Menschen anscheinend bereit sind, auf Ihre Anlagen von 5000,. bis 10.000., Euro, oft aber auch 40.000.-oder mehr als 50.000.- Euro zu verzichten. Weg. Ok.

Und dabei gilt: In der Thomas Lloyd Gruppe ist Geld! Gar kein Wunder wenn man bedenkt, daß seitens Thomas Lloyd kein Geld ausgezahlt wird.

Thomas Lloyd Gesellschaften haben in den letzten Jahren geschätzt eine halbe Milliarde an Euro eingesammelt und noch ganz aktuell in 2021  werden nach wie vor Gelder für Beteiligungen in pseudogrüne Investments angeboten und verkauft.

Warum also wollen Anleger Thomas Lloyd ihr Geld schenken? Ein Psychologe sollte darüber ein Buch schreiben.

Noch kann man in und von Deutschland aus gegen die Nachfolgegesellschaften von Thomas Lloyd gerichtlich vorgehen, die sich bekanntlich unter Einplanung des BREXIT nach England abgesetzt haben.

Die Rechtsanwälte Gödel und Collegen teilen mit: Deutsche Gericht verurteilen Thomas Lloyd Nachfolgegesellschaften zur Zahlung.

Was ist jetzt zu tun, mal knapp und vereinfacht in 3 Schritten dargestellt:

 

1. THomas Lloyd bzw die jeweilige Nachfolgegesellschaft – auch IV cleantech- konkret wie dargestellt selbst in Verzug setzen oder setzen lassen.

2.Die relevanten Unterlagen, also Anträge zum Investment und die Verträge heraussuchen und zur unverbindlichen nwaltlichen Prüfung übermitteln.

3. Bei positiven Prüfungsergebnis in Kenntnis der Kosten Thomas Lloyd zur Zahlung verurteilen lassen.