Krankenkassenbeitragserhöhungen zurück Erhöhung unwirksam Verstöße gegen § 203 VVG Beitragserhöhungen mit Zinsen zurück

Krankenkassenbeitragserhöhung zurück Erhöhung unwirksam

Krankenkassenbeitragserhöhung zurück  Erhöhung unwirksam

Der BGH ( Urteil vom 10.03.2021 zu AZ IV ZR 353/19  und Urteil vom 14.04,2021 zu AZ IV ZR 36/20) hat wieder zu Gunsten der PKV Versicherten entschieden und deren Ansprüche gestärkt. Zuvor hatte der BGH bereits mit 2 Grundsatzurteilen die Rückforderung von fehlerhaft begründeten Beitragserhöhungen höchstrichterlich geklärt und bestimmt.

Auch wenn die Privaten Krankenversicherer und der Verband der Versicherer trotz der Urteile des BGH die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung zumindest klein reden oder gar als falsch bestreiten : Die Beitragserhöhungen in den letzten Jahren und noch länger waren meistens fehlerhaft und haben die Interessen der Versicherten mißachtet. Konkret die AXA Krankenversicherung wurde vom BGH als erste PKV  durch die Urteile vom 1.12.2020 ( IV ZR 254/19 und IV ZR 3124/19 9 in letzter Instanz verurteilt. Trotzdem besitzt die AXA die Frechheit , Anschreiben Ihrer Versicherten mit der Bitte um Beitragserstattung abzuweisen. Das wird dann unglaublicher weise damit zum Schein begründet, daß diese Urteile nicht für diesen konkreten Kunden gelten würden.

Taktik der PKV Versicherer

Damit sollen die Kunden offenbar für dumm verkauft werden. Natürlich könnte nahezu jeder AXA Versicherte seine Beitragserhöhungen entsprechend den BGH Urteilen zurückbekommen. Auf diese Weise halten die Krankenversicherer ihre Kunden davon ab, Zahlungsrückforderungen zu stellen.

Jeder einzelnen Versicherungskunde muß es aber nur angehen und keine Angst vor den Versicherungsgesellschaften haben. Diese dürfen nämlich ihre Versicherten in keinster Weise benachteiligen oder sonst irgendwie negativ angehen.  Konkret heißt dies, zumindest  eine anwaltliche Geltendmachung der Forderung in die Wege zu leiten. In der Vergangenheit hat dies oft eine Zahlung durch die Versicherer bewirkt, aber  mittlerweile ist meistens leider eine gerichtliche Klage erforderlich, wie die Rechtsanwälte Gödel & Collegen aus ihren gemachten Erfahrungen berichten.

Jeder Versicherte sollte sich nach Möglichkeit sein Geld zurückholen , wobei es schnell um bis zu 1000.- Euro oder mehr im Jahr gehen kann. Nachteile durch die Geltendmachung der Forderung gegenüber den Krankenversicherern entstehen nicht.

Man muß sich einmal den rechtlichen Grundsatz vor Augen halten, daß die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind, ihre Beiträge so zu kalkulieren, daß die Beiträge konstant bleiben und nicht alle Jahre wieder erhöht werden. Genau das machen aber die PKV Versicherer. indem sie ständig neue Tarife in die Welt setzen und diese zu einem günstigen Preis für Neukunden anbieten. Die Versicherer halten sich nicht an ihre Verpflichtung der konstanten Beiträge.

Versicherte in den bisherigen Tarifen bekommen parallel dazu Beitragserhöhungen mitgeteilt. Das ist die logische Folge von dem ständigen Einrichten  von neuen Tarifen: Das bedeutet, daß die alten Tarife (faktisch) geschlossen werden und neue, junge Versicherte mit geringerem Krankheitsrisiko die preiswerten neuen Tarif bilden.

NACH EIN PAAR  JAHREN GEHT DANN DIESES SPIEL ALLEIN ZU GUNSTEN DER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN UND ZU LASTEN DER VERBRAUCHER WIEDER VON VORNE LOS!

Die Fehler der Beitragserhöhungen

Die Beitragserhöhungen werden dann meist mit Phrasen begründet, daß ja alles teurer wird und natürlich die Leistungen immer besser werden. Ob das so ist, bekommt kein Versicherter richtig nachvollziehbar mitgeteilt.

Genau da hakt aber der BGH mit seiner Rechtsprechung ein und erklärt die völlig allgemeinen Begründungen zu Beitragserhöhungen als nicht ausreichend mit der Folge, daß die jeweiligen Beitragserhöhungen unwirksam sind.

§ 203 VVG schreibt all dies den privaten Krankenversicherern gesetzlich vor, aber viele PKV meinten, sich nicht daran halten zu müssen.

Privaten Krankenversicherer können bekanntlich im laufenden Vetrag einseitig ihre monatlichen Beiträge erhöhen. Allerding muß ein sogenannter Treuhänder diese Erhöhung auf ihre Richtigkeit hin prüfen und das bestätigen. Viele Krankenversicherer machen gegenüber ihren Kunden aber keine konkreten Angaben zu diesem Treuhänderverfahren. Man darf und sollte sich fragen, warum das nicht geschieht?!

Welche Krankenversicherungsverträge kommen in Betracht?

Krankenvollversicherung

Krankentagegeldversicherung

Zusatzversicherungen ( zum Beispiel Zahnzusatzversicherung)

Beihilfeversicherungen

 

Welcher Zeitraum kann rückwirkend gelten gemacht werden?

Mindesten 3-4 Jahre bezogen auf den Jahresanfang

Wahrscheinlich aber bis zu 10 Jahren zurück in die Vergangenheit. Diese juristische Frage ist noch nicht höchstrichterlich geklärt

 

Folgen der Beitragserstattung

Der alte rechtmäßige Beitrag ist dann aktuell für die Zukunft zu zahlen. Ersparnis also nicht nur für die Vergangenheit.

Zinsen auf die Beitragserstattungen

 

Praktische Vorgehensweise 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen erbitten die Übermittlung der jeweiligen vollständigen Beitragserhöhungsschreiben, gegebenenfalls mit Anlagen und die daraus entstandenen Vertragsänderungen, am besten per mail. Wichtig ist , daß die Erhöhungsschreiben der Jahre übermittelt werden, für die eine Rückzahlung gefordert werden soll. Die Forderung muß verständlicherweise ja belegt werden. Meistens kann der Versicherte aber auch Erhöhungsschreiben bei seiner PKV als Kopien anfordern, wenn er  diese Unterlagen nicht aufgehoben hat.

Die anwaltliche Prüfung erfolgt dann für den Kunden unverbindlich. Das Prüfungsergebnis wird dem anfragenden Kunden mitgeteilt. Es erfolgt eine klare Empfehlung, wobei die Entscheidung dem Versicherten bleibt.

Nur Fallkonstellationen mit erfolgsversprechende Umständen werden von den Rechtsanwälten Gödel & Collegen zur Geltendmachung dem Versicherten empfohlen. Wenig sinnvolle Konstellationen sollten nicht weiter bearbeitet werden, was allerdings manche „PKV Hilfe Vereinigungen “ zu tun scheinen.

Nicht berechtigte und fehlerhafte Beitragserhöhungen können und sollten aber mit großer Erfolgsaussicht zurückgeholt werden.