Thomas Lloyd Geld!
Mehrere Klagen wurden für die Anleger gewonnen. Zuletzt allein 13 im Raum Drsden/ Görlitz. Auch eine nachfolgende Berufung durch CTIH bzw. Thomas Lloyd Nachfolgerfirmen mit Sitz nun im England ging verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat dem Rechtsanwalt der Gegenseite in der Mündlichen Verhandlung im Januar 2022 klargemacht, daß deren Berufung bis auf einen sehr geringen Teil( etwa 700.- Euro) keinen Erfolg haben wird.
Der gegnerische Anwalt zeigte sich aber uneinsichtig, ohne allerdings irgend etwas konkret gegen die Ausführungen der Richter vorzutragen.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen entnehmen diesem Verhalten, welches CTIH oder andere Thomas Lloyd Firmen auch in weiteren Gerichtsverhandlungen an den Tag legen, den Plan, die Anleger vor eigenen gerichtlichen Klagen abzuschrecken. Sie treten kompromisslos auf, um Härte nach außen zu präsentieren, auch wenn sie in der Sache selbst dann vor Gericht verlieren.
Würde CTIH oder andere Thomas Lloyd Firmen vernünftig handeln, so würden sie in einer solchen Situation wie in der Gerichtsverhandlung in Dresden einen Vergleich schließen oder aber die Berufung zurücknehmen, da sie dadurch Gerichtskosten sparen würden.
Aber genau dieses Verhalten und der Verzicht auf Einsparung von Gerichtskosten zeigt gerade, daß die Thomas Lloyd Nachfolger Geld haben und es ihnen nicht auf Einsparungen ankommt.
Schließlich “sparen” die Thomas Lloyd Nachfolger allein dadurch stattliche Summen, indem sie ihren geschädigten Anlegern einfach und dreist nicht auszahlen.
Eine weitere gute Nachricht für geschädigte Anleger, die noch zögern: Thomas Lloyd Firmen hinterlegen Geldforderungen klagender Anleger entsprechend den jeweiligen Urteilen bei der Gerichtskasse.
Was bedeutet dies für die vielen getäuschten Anleger, die trotz Fälligkeit ( § 271 BGB ) Ihres Rückzahlungsanspruches bislang kein Geld gesehen haben? Zunächst einmal die beruhigende Nachricht, daß Thomas Lloyd Firmen also nicht schon pleite sind, wie etliche Mandanten die Rechtsanwälte Gödel & Collegen besorgt gefragt haben und wie es ja auch im Netz diskutiert wird.
Natürlich denkt man als Anleger sofort an die Möglichkeit einer Insolvenz, wenn große Firmen ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen ( §§64,84 GmbH Gesetz). Ob nun Cleantech 4 ( oder auch die vorausgegangen oder nachfolgenden Anlagenummern) , Thomas Lloyd Absolute Return Zertifikat, Thomas Lloyd High Yield Fund und all die anderen Firmen im Thomas Lloyd Firmengebilde: die Zahlungsforderungen der vielen Anleger sind immer bereits fällig, aber es gibt stets Ausreden und Vertröstungen.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben ,wie einige andere Kanzleien auch, zahlreiche Verurteilungen von Thomas Lloyd Firmen vor deutschen Gerichten erreicht mit dem Ergebnis, daß gezahlt werden muß. Teilweise haben die unterschiedlichen Firmen wie Thomas Lloyd Global High Yield Fund , Cleantech , Thomas Lloyd Absolute Return Fund bzw. umbenannte Nachfolger der DKM gezahlt.
In einigen Fällen hat Thomas Lloyd begonnen , von der gesetzlichen Möglichkeit ( § 232 BGB) Gebrauch zu machen, die Urteilssumme bei einem Amtsgericht zu hinterlegen.
Ist die Aussage richtig? :
Thomas Lloyd hat Geld!
Wohl ja, denn für solche Hinterlegungen mußten die Thomas Lloyd Firmen jeweils die Urteilssummen – die den Anlegern zustehen- bei einem Amtsgericht hinterlegen, also auf ein Sperrkonto der Gerichtskasse dort einzahlen. Dies bedeutet, daß Thomas Lloyd Firmen dann Geld haben und zahlen können, wenn sie nur wollen.
Jeder der wohl über 8000 geschädigten Anleger kann daraus aber einen Schluß ziehen:
Die Ausreden von z.B. Cleantech, daß man in einigen Wochen die fälligen Beträge zahlen werde oder die von CTIH, daß die angeblich umgewandelten Aktien aufgrund den Fernost Anlagen bald im Wert im Wert steigen werden, sind reine Hinhaltetaktik und die klare Ansage, daß ohne Gerichtsprozesse nicht mehr ausgezahlt wird.
Thomas Lloyd hat dieses System für sich entwickelt und zuletzt strikt angewendet, weil es sich tatsächlich gezeigt hat, daß die Anleger in vielen Fällen einknicken und Angst vor Gerichts- und Anwaltskosten haben.
Dies stärkt die von Branchenkennern gegebene Erklärung, daß Thomas Lloyd bzw. umbenannt jetzt CTIH, CT Infrastructure Holding Ltd. und die Schwesterfirmen planvoll den Firmensitz nach England verlegt haben wegen des einzigen Grundes, sich unter Zuhilfenahme des BREXIT dort außerhalb der EU zu verstecken.
Thomas Lloyd Geld! Die Auswirkungen für die Anleger:
In einigen Fällen ging die jeweilige Thomas Lloyd Firma in Berufung, was (fast) immer gegen ein Urteil in 1. Instanz möglich ist (§ 511 ZPO). Eine Berufung muß nicht von einem Gericht erst zugelassen werden. Eine Berufungseinlegung von der unterlegenen Partei, wie hier eine Thomas Lloyd Firma, bedeutet also nicht, daß das Urteil 1.Instanz aufgehoben wird. Wenn dann auch im Berufungsverfahren das Urteil 1. Instanz bestätigt wird, erhält der Anleger sein Geld durch Auszahlung der hinterlegten Summe direkt.
Die Auszahlung der hinterlegten Summe an den Anleger, der erfolgreich vor Gericht geklagt hat, ist sichergestellt.
Thomas Lloyd hat mithin Geld zur Auszahlung!
Also (noch) Klagen vor deutschen Gerichten
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen sehen als größtes mögliches Problem für die Zukunft, das Klagen gegen Thomas Lloyd Firmen in Deutschland vielleicht nicht mehr möglich sein könnten. Bekanntlich sind fast alle Thomas Lloyd Firmen nach England umgesiedelt und betreiben von dort Ihre Korrespondenz. Nahezu alle Anleger wohnen nicht in England sondern eben in Deutschland. Es gab also insoweit keinen sachlichen Grund den Firmensitz nach London zu verlegen. Aber es gab für die Thomas Lloyd natürlich den praktischen Grund nach England umzusiedeln, weil nach Brexit England nicht mehr EU Mitglied ist. Dies bedeutet vorliegend für Verbraucher, daß sie nicht mit Sicherheit davon ausgehen können, an ihrem Wohnsitzgericht nach wie vor gegen eine Firma mit Sitz in England klagen zu können.
Bislang war und ist dies aufgrund von Übergangsregelungen und praktischer Anwendung noch möglich, was sich aber auch schnell ändern könnte.
Schon vor mehr als 2 Jahren haben die Rechtsanwälte Gödel & Collegen gewarnt und dringend empfohlen, gegen die nach England abgewanderten Thomas Lloyd Firmen Klagen in Deutschland zu erheben, weil damals die Zuständigkeit deutscher Gerichte noch eindeutig klar geregelt war.
Es war immer unverständlich, warum deutsche Anleger so sang-und klanglos auf ihre Anlagen von 10,000, 20.000 oder nicht selten mehr als 50.000 Euros zugunsten Thomas Lloyd praktisch verzichten. Viele haben für sich dann die Ausrede zu glauben, daß Thomas Lloyd eben wie versprochen doch auszahlen werde, wenn auch später.
Endgültiger Verzicht auf Geldanlagen oder aktives Vorgehen!
Es hat sich gezeigt, daß diese Legende und die Hoffnung Ammenmärchen sind. Thomas Lloyd Firmen zahlen nicht freiwillig die Gelder ihrer Anleger aus. Das ist leider so und und jeder Anleger sollte sich fragen, ob er wirklich auf sein Geld, oft als Altersanlage gedacht, einfach verzichten will.
Natürlich kostet es Energie sich aufzuschwingen und fachkundige Anwälte zu beauftragen, die natürlich auch nicht umsonst arbeiten. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten aber, daß fast alle außergerichtlichen Aufforderungen erfolgreich waren und Klagen gegen Thomas Lloyd Firmen gewonnen wurden, wenn nicht besondere Umstände im Einzelfall vorlagen.
Hier liegt ja gerade der Vorteil durch eine unverbindliche Einschätzung der Vertragsunterlagen durch die Rechtsanwälte Gödel und Collegen. Es wird jeder Einzelfall objektiv geprüft und es wird dem Anleger klar und deutlich mitgeteilt und mit ihm besprochen, wenn es Schwierigkeiten durch Besonderheiten in den jeweiligen Vertragsunterlagen Thomas Lloyd geben sollte.
Zur Prüfung ist die Einreichung der Vertragsurkunde mit Anlagen und insbesondere der Antrag, sowie eine etwaige Korrespondenz mit Thomas Lloyd Firmen, alles jeweils in Kopie oder per e-mail , erforderlich.
Bevor irgendwelche Honorarforderungen von Anwälten in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet gestellt werden, sollen die möglichen Kosten klar und deutlich besprochen werden.
ungen für die Kosten einstehen. Meistens allerdings nicht, wenn die jeweilige Rechtsschutzversicherung erst wenige Jahre besteht, da die Rechtsschutzversicherer bei neueren Verträgen das Kostenrisiko bei Kapitalanlagegeschäften gestrichen haben.
Kostenübernahme durch Rechtschutzversicherung
Nicht selten ist es der Fall, daß Rechtsschutzversicherer die Kosten für Verfahren gegen Thomas Lloyd Firmen übernehmen.
Nach Auswertungen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen besteht dann Kostenschutz durch die Versicherer bei schon mehreren Jahren bestehenden Verträgen. Hier kann eine entsprechende, frühzeitige Kostendeckungsanfrage hilfreich sein.
Aber auch wenn keine Rechtsschutzversicherung eingreift ist die Rechtsverfolgung nicht so teuer, als daß der Anleger auf seine so viel höhere Geldanlage einfach zu Gunsten von Thomas Lloyd verzichten sollte.
Vielleicht ist das neue Jahr 2022 die letzte Gelegenheit für getäuschte Anleger, ihre Geldanlagen bei Thomas Lloyd Firmen erfolgreich uinDeutschlad einzuklagen. Die Alternative, die natürlich besteht, ist in England bei einem dortigen Gericht Klage zu erheben. Man nuß aber wissen, daß neben den Sprachbarrieren die Kosten britischer Prozeßanwälte deutlich teurer sind als in Deutschland, eine Anreise zum Prozeß in London regelmäßig erforderlich ist und im übrigen zumindest teilweise dort dann eben englisches Recht, und nicht deutsches Zivilrecht, zur Anwendung kommt.
Klagen in England teuer und unübersichtlich
Wer darauf setzt, gegebenenfalls in England- vielleicht später- zu klagen, sollte sich zunächst umgehend von einen englischen Anwalt aufklären und beraten lassen. Erst dann wird der Anleger entscheiden können, ob er auch später noch juristische und wirtschaftlich vernünftige Chancen bei Prozessen in England hat.
Thomas Lloyd spekuliert auf die Auswirkungen des Brexit und die Unentschlossenheit seiner Geldanleger.
Handeln im eigenen Interesse ist jetzt für Geschädigte angesagt. Es ist höchste Zeit!