Teil 2- Rürup Verträge Rückabwicklung - Steuern

Teil 2 -Rürup Verträge Rückabwicklung- Steuern

RÜRUP/ BASISRENTENVERTRÄGE IMMER SCHLECHTER FÜR DIE ANLEGER

Im 1. Teil haben die Rechtsanwälte Gödel & Collegen die -leider überwiegenden-  Nachteile der noch vor Jahren so hoch angepriesenen Rürupverträge dargestellt. Viele Anleger und Versicherte scheinen sich kaum um die Wertentwicklung ihrer Rentenverträge zu kümmern. Einmal abgeschlossen bleiben die Verträge in der Schublade. Niemand läßt seine Wertgegenstände oder beispielsweise Autos oder andere wertvolle Dinge einfach im Keller oder sonstwo lagern, um sie vielleicht in vielen Jahren einmal anzuschauen. Seltsamerweise gehen aber die Menschen mit ihren Kapitalanlagen, wozu auch Rentenversicherungen gehören, völlig sorglos oder nahezu desinteressiert um. Die Anlagen oder Verträge sind abgeschlossen, also läßt man die Dinge einfach laufen.

Die Zeit verschlechtert den Wert der Basisrentenverträge aber Woche für Woche, Jahr für Jahr.
Warum? Weil der sogenannte Garantiezins seit vielen Jahren nur noch sinkt und sehr bald, nämlich am 01.01.2022 den traurigen Tiefstwert von 0,25 % erreicht.

Damit reduziert sich das angesammelte Kapital der Rentenverträge ständig, da zudem sehr hohe laufende Verwaltungskosten regelmäßig vom Versicherer vom angesparten Kapital weggenommen werden. Besonders negativ wirkt sich das bei beitragsfrei gestellten Verträgen aus, da ja kein neues Geld in Form von laufenden Beiträgen mehr in diese Verträge fliest. Aber auch bei aktiven Rentenverträgen, in die noch regelmäßig eingezahlt wird, sieht es tatsächlich nicht besser aus, da die monatlich oder jährlich eingezahlten Beiträge nicht in der vollen Höhe in die Verträge fliesen, sondern erst nach Abzug der Kosten, die leicht 5% bis 6 % und mehr betragen können.

Ein weitere Negativfaktor kommt seit dem laufenden Jahr 2021 hinzu, vor dem die Anleger etliche Jahre Ruhe hatten:

Die INFLATION. Sie beträgt bereinigt im September 2021 stattlich 4,3 % . Die Auswirkungen auf alle Sparverträge, zu denen natürlich auch die Rürup/Basisrentenverträge gehören, sind gewaltig. Der Wertverlust wächst in Höhe der Inflation zusätzlich neben der Kostenbelastung der Rentenverträge.

Die Folge davon ist ein ständiges Abschmelzen der Rentenansprüche. Bekanntlich sind die Rürup/Basisrentenverträge nicht kapitalisierbar. Im Regelfall kommt der Anleger nur in Form der späteren Rentenzahlungen  an sein Geld. An sein ganzes Geld, das er einmal über viele Jahre eingezahlt hat?

Kaum. Diese spätere Rente wird aufgrund der dargestellten Faktoren sehr viel niedriger ausfallen als erwartet und anders wie seinerzeit in verlockenden Beispielrechnungen dargestellt. Ein brutaler Kapitalverlust.

STEUERFOLGEN – WÄHREND DER LAUFZEIT UND AB RENTENZAHLUNG

Für viele gut verdienende Anleger war und ist sogar immer noch die sofortige steuerliche Geltendmachung der eingezahlten Beiträge ein großer finanzieller Vorteil. In Zeiten des Wachstums und guter Zinslage war dies -wenn auch mit Einschränkungen – war dies zutreffend. Aber diese Zeiten sind vorbei. Die entscheidenden Faktoren haben sich verändert. Der Zins ist auf 0 gesunken. Negativzinsen machen die Runde.

Eine ganz plötzliche und dann auch noch sofort ohne Vorwarnung  hohe Inflation ist in diesem Jahr dazugekommen. Das Rentenkapital schmilzt und die erwartete hohe Rente wird deutlich kleiner ausfallen.

Und ab Rentenbeginn holt sich der Staat dann die über die Jahre gewährten Steuervorteile zurück, weil die dann gezahlten Renten BESTEUERT werden. Das war zwar schon bei Vetragsschluß bekannt, aber anscheinend hat dies kaum jemanden wirklich interessiert, wahrscheinlich deshalb, weil der Rentenbeginn ja noch soweit in ferner Zukunft lag.

Die Frage lautet: Rürup Verträge sinnvoll?

Und die Zeit rennt! Deshalb sollte jeder Anleger einer Rürup/ Basisrente alles versuchen, aus dieser vertraglichen Kapitalvernichtung herauszukommen. Im 1. Teil des Beitrages haben die Rechtsanwälte Gödel & Collegen die möglichen Vorgehensweisen aufgezeigt.

Die Rechtsprechung hat sich zugunsten der Versicherten weiterentwickelt. Gerade in Hinblick auf Rückabwicklung der Basisrentenversicherungen im Wege des Schadensersatzanspruches haben viele Versicherte bessere Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bekommen.

Ein unverbindlicher check der einzelnen  Regelungen des jeweiligen, durchaus unterschiedlich gestalteten Vertrages lohnt sich.

Wer seinen Vertrag überprüfen lassen will soll bitte daran denken, daß auch die Regelugen im Antrag des damaligen Vertragsschlusses wichtig sein können. Ebenso weitere Dokumente oder Erklärungen, die seinerzeit vom Vermittler übergeben worden sind oder später von der Versicherung geschickt wurden.