Rürup Basisrentenverträge und die Inflation

Rürup Basisrentenverträge und die Inflation

Rürup Rentenbasisverträge laufen schlecht – jetzt werden sie zur Katastrophe!

Schmerzlich hat wohl jetzt jeder mitbekommen, daß Rürup Rentenverträge eine böse Geldfalle sind. Sie sind nicht kündbar. Man kommt nicht an das eingezahlte Kapital und muß oft noch viele Jahre warten, bis es einmal vielleicht zu Rentenzahlungen kommt. Die Höhe der Rente ist aber in der Regel eine Modellrechnung bei Vertragsabschluß und ausdrücklich vom Versicherer als nicht garantiert bezeichnet. Viele Versicherungskunden werden vom Vermittler hierüber nicht richtig aufgeklärt und denken, die angepriesene tolle Rente werde sicher und tatsächlich  auch bezahlt.

Das ist keineswegs so. Es gibt Verträge, die keinerlei garantierte Rentenbeträge erhalten oder aber zumindest eine garantierte Mindestrente. Dies ist immerhin etwas wert aber meilenweit entfernt von den angepriesenen, m ö g l i c h e n  hohen Rentenbeträgen.

Zu diesem Problem kommt jetzt noch die seit diesem Jahr 2021 erstmals wieder auftretende Inflation hinzu, die gleich sehr heftig ausfällt.

Lange Jahre war die Teuerungsrate um die 0 % , so daß wenigstens dadurch keine Geldentwertung des Kapitalstocks stattfand. Das eingezahlte Kapital  reduzierte sich “nur” um die hohen, laufenden Verwaltungskosten, was schmerzhaft bei beitragsfrei gestellten Verträgen auffällt.

Doch nun schlägt die Inflation zu. Die Inflationsrate schnellt nach oben, auf unglaubliche 4,1 % im September 2021.

Und es wird noch schlimmer werden. Die Lohnforderungen steigen, zuletzt gesehen bei den Lokführern, und 1 Woche später kündigt die Bahn Fahrpreiserhöhungen an. Die Preise für Mietwagen steigen horrend und die Energiekosten sind mittlerweile die höchsten in der ganzen Welt!

Der Baumarktkunde merkt die immensen Preissteigerungen bei Materialien und alles wird sich auf breiter Front durch Teuerungen nach oben schrauben.

Was dabei aber schmilzt,  ist das eingezahlte Kapital in unkündbare Rürupverträge. Der Wert, die Kaufkraft, fällt.

Viele Rürupversicherte warten ab und denken, daß sich doch vielleicht alles zum Guten wenden wird oder aber noch schlimmer, sie wollen über dieses schreckliche Thema erst gar nicht nachdenken.

Niemand sollte aber bei seiner finanziellen Absicherung den Kopf in den Sand stecken.

Es lohnt sich daher sehr, seine Rürupverträge intensiv zu betrachten oder sich dazu beraten zu lassen.

Seit über 5 Jahren kämpfen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen auch mit Gerichtsprozessen um die Möglichkeiten, aus Basisrentenverträgen aussteigen zu können. Seit 2019 ist dies bei den Gerichten möglich geworden und  die Kanzlei erreicht ständig zunehmend große Erfolge.

Heute besteht für Versicherte die Möglichkeit, ihr eingezahltes Geld aus Rürupverträgen  zurückzubekommen.

Dies gilt leider nicht für jeden Vertrag. Es müssen 2 Voraussetzungen vorliegen:

-Fehler bei den Verbraucherinformationen, die auch noch nach Jahren zum Widerruf berechtigen.

oder

-Beratungsfehler beim Vertragsabschluß / bei der Antragsstellung.

In hunderten Fällen konnten die Rechtsanwälte Gödel & Collegen bei den Basisrentenverträgen von Versicherten entsprechende Fehler ausmachen und häufig außergerichtlich wie gerichtliche Rückabwicklungen der Verträge erreichen.

Die Zeit drängt: Die Inflation frißt das eingezahlte  Kapital zunehmend auf.

Hinzu kommen die laufenden hohen Verwaltungskosten, insbesondere bei beitragsfrei gestellten Verträgen. Es gibt wohl kaum ein vergleichbares Finanzprodukt, welches  so hohe Kosten hat.

Finanzexperten haben Berechnungen aufgestellt, daß in schlechten Fällen sich über die Jahre die Kosten den Einzahlungen stark annähern.

Dies führt dann im Endeffekt zu einer sehr kleinen Rente, die nichts mehr mit den Anpreisungen bei Vertragsabschluß zu tun hat. Noch schlechter sieht es aus, wenn im Vertrag des Kunden nicht einmal eine Mindestrente garantiert ist.

Wer bei Vertragsabschluß unzureichend beraten worden ist, hat einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der eingezahlten Beiträge gegen die Versicherungsgesellschaft. Es kommen sogar noch Ansprüche auf Verzinsung hinzu. Aber Achtung:

Diese Schadensersatzansprüche verjähren in 10 Jahren ab Vertragschluß!

Wer eine Rürup Vertrag in 2011 abgeschlossen hat, für den ist es wirklich jetzt ” 5 vor 12″, um vielleicht noch sein Geld zu retten, bevor ihn auch noch die Inflation überholt.

Es gilt zu handeln und Verträge auf Möglichkeiten der Rückabwicklung unverbindlich überprüfen zu lassen.