Welche Chancen haben ThomasLloyd-Anleger?

Welche Chancen haben ThomasLloyd-Anleger?

ThomasLloyd-Anleger sind inzwischen ThomasLloyd-Geschädigte.

 

Wer vor bis zu zehn Jahren oder früher Genußrechte bei ThomasLloyd Investment GmbH gekauft hat oder sich sogenannten atypischen stillen Beteilungen bei der DKM Global Opportunities Fonds GmbH verschrieben hat, muss seit einigen Jahren feststellen, dass er keine Auszahlungen mehr bekommt, auch wenn er seine Anlage ordnungs- und fristgemäß gekündigt hat.

 

Auch Anleger der Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5 D und CTI 9 D der ThomasLloyd Group erhalten spätestens seit 2020 keine Ausschüttungen mehr.

 

Die ThomasLloyd Group, ehemals in Frankfurt/Main und in Wien ansässig, hat es nach Großbritannien verschlagen. Der Firmenname wurde geändert und ist nun eine englische Ltd.

 

Vermögensanteile wurden abgespalten und es wurde eine Firma CTIH, Cleantech Infrastructure Holding in London gegründet.

 

Die Anleger der Vorgängerformen wurden aufgefordert, ihre Anlagen in Aktien umzutauschen und in vielen Fällen wurde einfach in Aktien umgetauscht, obwohl die Anleger keine Zustimmung gegeben haben.

 

Das sind, freundlich gesagt, Wild-West-Methoden.

 

Der Anleger erhält schlichtweg trotz Kündigung, trotz Aufforderung, trotz Zusagen keinerlei Geld mehr von ThomasLloyd.

 

Erstaunlich ist, wie viele Anleger nach wie vor zögern, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und stattdessen auf hohe Geldbeträge, oft 20.000,00, 30.000,00, 50.000,00 oder auch weit mehr Euro verzichten.

 

In vielen Fällen haben die Anleger diese Geldanlagen für ihre Altersvorsorge aufgrund der hohen Versprechungen vorgenommen.

 

Zwischenzeitlich ist bekanntlich Großbritannien aus der EU ausgetreten. Über die erfreuliche Nachricht, dass eben noch nicht alle rechtlichen Verbindungen gekappt worden sind, haben wir wiederholt in Artikeln berichtet.

 

Nach wie vor ist es möglich, gegen ThomasLloyd oder Nachfolgegesellschaften in Deutschland, also von Deutschland aus, zu klagen.

 

Wir führen zahlreiche Verfahren gegen ThomasLloyd-Gesellschaft und haben zwischenzeitlich nun auch etliche positive Urteile erreicht.

 

Soweit uns bekannt ist, gab es auch keine negativen Urteile für Anleger, die in den oben dargestellten Formen Geld bei ThomasLloyd investiert haben.

 

Es besteht also nach wie vor die Chance, erfolgreich ein Klageverfahren gegen ThomasLloyd und die Nachfolgegesellschaften durchzuführen.

 

Von vielen geschädigten Anlegern werden wir aber auch gefragt, wie die Chancen sind, nach einem Urteil das Geld auch zu erhalten.

 

Insbesondere bestehen Sorgen, ob ThomasLloyd vielleicht Pleite ist?

 

Dies kann niemand mit letzter Gewißheit bestätigen, aber folgende Gründe sprechen dagegen:

 

Die immensen Anlagebeträge, die ThomasLloyd gesammelt hat, bevor sie nach Großbritannien umgezogen sind, sind ja vorhanden und wurden – zum Leidwesen der Anleger – gerade nicht zurückgezahlt.

 

Die ThomasLloyd-Group hat also keinerlei oder fast keinerlei Auszahlungen!

 

Darüber hinaus wirbt die ThomasLloyd Group mit ihrer Vertriebsgesellschaft in Deutschland nach wie vor für Anlagen und erklärt, dass diese hochprofitabel in Asien angelegt werden. Asien ist bekanntlich ein Wachstumsmarkt.

 

Das Geld für ThomasLloyd ist sicherlich nicht verloren, es wird nur nicht den Anlegern ausgezahlt! Bemerkenswert ist auch, dass die ThomasLloyd Group einen Teil ihrer Gesellschaft wieder neu aufgestellt hat und nunmehr eine ThomasLloyd Gesellschaft wieder in Deutschland gegründet hat, genauer gesagt in 63225 Langen.

 

Die Gesellschaft trägt den beeindruckenden ThomasLloyd Sustainable Infrastructure Income Holding GmbH.

 

Die Geschäftsführer der ThomasLloyd Group haben es verstanden, die Gesellschaft unter Neugründung zahlreicher weiterer Gesellschaften so umzubauen, dass die Anleger nicht nur verwirrt sind, sondern sich dadurch sogar abschrecken lassen, ihre Anlagebeträge einzuklagen.

 

Erfreulicherweise ist es eben noch immer möglich, in Deutschland zu klagen.

 

Allerdings kann diese Möglichkeit binnen kurzer Zeit enden. Darauf im immer wieder hinzuweisen.

 

Dann ein Verfahren gegen irgendeine neue Gesellschaft in England anzustreben, dürfte zumindest sehr teuer sein, wenn nicht sogar juristisch ausgeschlossen, da dort bekanntlich ein anderes Recht gilt als in Deutschland.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen beraten seit Jahren potentielle Mandanten dahingehend, dass zunächst die Unterlagen, die Anträge und Vertragsdokumente gesichtet und geprüft werden müssen. Es ist zunächst festzustellen, ob diese Anträge und Verträge, was in sehr vielen Fällen der Fall ist, unter die bekannten Schemata fallen, die bereits zu erfolgreichen Gerichtsverfahren geführt haben.

 

Soweit dies der Fall ist, werden potentielle Mandanten und Anleger der ThomasLloyd Group über die juristischen und finanziellen Risiken beraten und haben die Möglichkeit, sich zu entscheiden, entsprechende juristische Schritte einzuleiten.

 

Zumindest kein Anleger sollte einfach durch Abwarten, durch Nichtstun, darauf verzichten, seine Anlagebeträge wieder zurückzuerhalten.