Es eilt!!! Rückabwicklungen/Widerruf von Basisrentenversicherungen (Rürup) nur noch bis zum 18. Juni 2026 möglich!!!
Millionen Menschen haben als Versicherungsnehmer Rürupverträge/Basisrentenversicherungsverträge und Riesterverträge abgeschlossen.
Nach bisheriger europäischer und deutscher Rechtsprechung war es möglich, einen solchen Rürup-Basisrentenversicherungsvertrag zu widerrufen und die Rückabwicklung zu verlangen, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorlag.
Dies hat die Bundesregierung nun zu Ungunsten der Verbraucher geändert.
Wichtige Vorschriften des Verbraucherrechtes wurden durch das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechtes“ sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechtes mit Gesetz vom 05.02.2026 geändert. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt I, Bundesgesetzblatt Nr. 28, am 05.02.2026 veröffentlicht.
Kein durchschnittlicher Bürger oder Verbraucher liest das Bundesgesetzblatt.
In den Medien, ob Zeitungen, Fernsehen oder Internet finden sich keine auffallenden Artikel für den Wegfall vieler Verbraucherrechte durch dieses sperrige Gesetz.
Für die Millionen Rürup-/Basisrentenversicherungsverträge bedeutet dies, dass alle seit vielen Jahren bestehenden Verträge nach dem 18.06.2026 nicht mehr widerrufen werden können, selbst wenn schwere Beratungsfehler vorliegen.
Dieses verbraucherfeindliche Gesetz ist ergangen, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH), nach vorheriger Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in ständiger Rechtsprechung entschieden hatte, dass bei Vorliegen schwerwiegender Beratungsfehler zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rürup-Basisrentenversicherungsverträge der Vertrag immer noch vom Versicherungsnehmer widerrufen werden kann.
Bekanntlich sind die Rürup-Verträge mit extrem hohen Kosten verbunden. Der Versicherungsnehmer muss im Durchschnitt etwa 15 % seiner Beiträge nur an Kosten an die Versicherer zahlen. Die sich daraus ergebenden Rentenleistungen sind nahezu lächerlich, zumindest äußerst gering. Eine Kündigungsmöglichkeit der Rürup-Basisrentenversicherungsverträge besteht nicht.
Diese Verträge waren seit ihrer Einführung ein einziges Geschenk für die deutschen Versicherungen. Nachdem nun die höchsten Gerichte Verbrauchern ihre Rechte bei schwerwiegenden Fehlern wiedergegeben haben, ändert der Gesetzgeber einfach seine Rechtsprechung zugunsten der Versicherungen.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen wollen alle Versicherungsnehmer von Rürup-Basisrenten-versicherungen diesbezüglich aufrütteln und die notwendigen Informationen hiermit geben, die Ihnen bislang wohl absichtlich vorenthalten worden sind.
Jeder Versicherungsnehmer einer Rürup-/Basisrentenversicherung, der unzufrieden mit den Kosten und den späteren Leistungen dieser Versicherung ist, sollte nun unverzüglich anwaltliche Beratung und Hilfe suchen, um die fehlerhaften Verträge zu widerrufen, damit er große Teile seiner eingezahlten Prämien retten kann.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen empfehlen dem Versicherungsnehmer, unverzüglich zu handeln, da in fünf Wochen (!!!) die Frist dafür abläuft.
Sie können Ihre wesentlichen Vertragsdaten, also Name der Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer, Tarifbezeichnung Ihres Vertrages mit Beginn und Ende der Laufzeit, den Rechtsanwälten Gödel & Collegen übermitteln. Am besten eine Kopie des Versicherungsvertrages. Aufgrund der zeitlich knappen Umstände wird eine unverzügliche Prüfung erfolgen und für den Fall des Vorliegens der Voraussetzungen der Widerruf gegenüber den Versicherungen von den Rechtsanwälten Gödel & Collegen erklärt, wenn der Versicherungsnehmer/Mandant dies will und wünscht.
Aber Achtung:
Frist ist der 18. Juni 2026!!!
Noch niemals mussten Verbraucher so schnell handeln, um ihre Rechte zu wahren und um viel Geld zu sparen bzw. zurückzubekommen.

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