Die Bundesregierung hat vor kurzem basierend auf der Gesetzesvorlage vom 03.02.2026 eines der verbraucherfeindlichsten Gesetze seit Jahren beschlossen. Das Parlament und der Bundestag haben dies dann ebenfalls beschlossen. Das Gesetz tritt in Kraft. Es gelten dann neue, negative Regeln:
Widerruf und Rückabwicklung von fehlerhaften Basisrentenversicherungen(Rürup) sind in den meisten Fällen ab dem 19.06.2026 nicht mehr zulässig.
Die Verbraucher und Versicherungsnehmer werden also an für sie ungünstigen Verträgen weiterhin für oft noch viele Jahre festgehalten. An ihr eingezahltes Geld kommen die Versicherungsnehmer nicht.
Neues Gesetz gegen verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Damit kassiert die Bundesregierung eine jahrelang entwickelte und praktizierte Rechtsprechung des Bundesgerichthofs(BGH) und mittlerweile sehr vieler Gerichte. Den Weg dazu hatte 2018 der Europäische Gerichtshof eröffnet. Warum sich die Bundesregierung so hinter die Interessen der Versicherungen stellt ist schwer nachzuvollziehen. Warum wird ein neues Gesetz gegen die verbraucherfreundliche Rechtsprechung beschlossen? Das mag jeder für sich selbst entscheiden. Fest steht leider: Verlierer ist der Versicherungsnehmer einer Basisrentenversicherung. Also raten die Rechtsanwälte Gödel und Collegen all diesen Versicherungsnehmern alle Möglichkeiten ins Auge zu fassen, um aus ihren schlechten Basisrentenversicherungen raus zu kommen.
Die Rürupbasisrenten sollten nach der damaligen amtlichen Werbung bei ihre Einführung ja dem Bürger zu einer Stärkung ihrer Altersabsicherung und damit zum Vermögensaufbau dienen.
Fehlerhafte Verträge sollten auch nach Jahren weiterhin widerrufen werden können. Schließlich sind die Versicherungsnehmer aber meistens noch viele Jahre an dieses Verträge gebunden. Aber nun soll es keine Kündigung und Rückabwicklung bestehender Rentenversicherungen nach diesem Ablaufdatum mehr geben. Damit ist dann Schluß mit raus aus der Rürup/Basisrentenversicherung
Bislang können auch viele Jahre nach Abschluß der Rürupverträge, also Basisrentenversicherungen, rückabgewickelt werden, wenn die Bürger und Versicherungsnehmer seinerzeit bei Abschluß nicht über die Besonderheiten dieser Verträge aufgeklärt worden sind. Also wenn Ihnen beispielsweise nicht gesagt worden ist, daß diese Verträge nicht gekündigt und nicht ausbezahlt werden, es also keinen Rückkaufswert gibt. Es bleibt nur eine lächerlich geringe Rente.
Oft wissen die Versicherungsnehmer gar nicht, was für wirtschaftliche schlechte Rentenversicherungen sie mit diesen Basisrentenverträgen haben. Meistens erfahren die Leute dies erst, wenn Sie an ihr Geld wollen und eine Auszahlung von der Versicherungen verlangen.
Auch wenn solche und andere schwere Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht worden sind und der Verbraucher gar nicht aufgeklärt worden ist über seinen Neuvertrag, soll es mit einem Widerruf und einer Rückabwicklung -also alles – nach dem 18.06.2026 vorbei sein. Das ist staatlich sanktionierte Geldvernichtung zu Lasten der Bürger.
Auch die sogenannte Beitragsfreistellung statt Kündigung nutzt den Versicherungsnehmern wenig bis gar nichts.
Denn bei Beitragsfreistellung laufen die hohen Kosten weiter und Jahr für Jahr wird den Rentenversicherungen Geld durch die Versicherungsgesellschaft für deren Kosten und Aufwendungen entnommen und der Wert der Verträge sinkt damit ständig zu Lasten der Versicherngsnehmer.
EIN GROSSES GESCHENK AN DIE VERSICHERUNGEN und EIN SCHLAG INS GESICHT DER VERBRAUCHER!
Es ist mittlerweile unbestritten, daß die Basisrentenversicherungen wirtschaftlich extrem ungünstig sind und die höchsten Kosten aller bisherigen Rentenversicherungen haben. Viele Zeitungen und sogar Fernsehen und Radio haben darüber mehr oder weniger ausführlich berichtet. Diese Basisrentenversicherungen wurden in 2008 eingeführt, damals auch und gerade mit viel Werbung durch die damalige Bundesregierung. Die Wirklichkeit ist jedoch eine andere. Mindestens 10 % der von den Versicherungsnehmern eingezahlten Beiträge werden zuungunsten der Versicherungsnehmer durch Kosten und Gewinne für die Versicherungen verbrannt, also entgegen den alten Behauptungen keine sinnvolle Kapitalanlage für die Verbraucher.
Steuern auch nicht gespart
Die Basisrentenversicherungen wurden seinerzeit insbesondere mit höherer steuerlicher Absetzungsmöglichkeit beworben. Es wurde der Eindruck erweckt, da die Versicherungsnehmer auch tatsächlich im Endeffekt Steuern sparen. Das ist nicht der Fall und ebenfalls eine Täuschung. Die spätere Auszahlung aus der Basisrentenversicherung wird nämlich dann versteuert. Die Besteuerung ist lediglich nachverlagert. Das Ergebnis: Steuern auch nicht gespart
Am Ende eine langen Vertragsverhältnisses steht dann vielleicht eine monatliche Rente, die im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen lächerlich gering ist. Zahlreiche Berechnungen und Prognosen zeigen, daß die Versicherungsnehmer von Basisrenten oft mindestens 95 Jahren alt werden müssen und bis dahin auch tatsächlich Renten aus ihrem Versicherungsvertrag erhalten, bis sie lediglich in etwa nur ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Dies allerdings ohne jegliche Zinsen! Die Zinsen, angelegt bei einer Bank, hätten in der langen Zeit mehr als die Hälfte der eingezahlten Beiträge zusätzlich de Bürgern erbracht.
Noch können Versicherungsnehmer von Rürup/Basisrentenversicherungen handeln und die Rückabwicklung ihrer Versicherung fordern. Voraussetzung ist, daß es bestimmte Fehler beim Abschluß der Versicherung gab, welche die Versicherungen oder der Vermittler zu verantworten hat. die Erfahrung und viele gewonnen Verfahren und Prozesse zeigen, daß es bei zahlreichen Basisrentenversicherungsverträgen solche schweren Fehler gibt. Aber es ist höchst Zeit zum Handeln.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen weisen auf die äußerst knappe Frist zum Handeln hin.
UNVERBINDLICHE PRÜFUNG DER VERSICHERUNGSUNTERLAGEN AUF WIDERRUF
Eine zügige Prüfung der Vertragsunterlagen ist noch kurze Zeit möglich um zu erfahren, ob ein Widerruf ihrer Rüruprentenversicherung sinnvoll und erfolgsversprechend ist. Zur Prüfung werden die wesentlichen Unterlagen benötigt. Dazu gehören der seinerzeit unterschrieben Antrag, das Beratungsprotokoll vom Vermittler(falls überhaupt eines erstellt worden ist) das Begleitschreiben und der Versicherungsschein, alles in Kopie. Oder besser per email. Dann kann es zur unverbindlichen Prüfung der Versicherungsunterlagen auf Widerruf kommen, und zwar durch Rechtsanwälte, die auf Versicherungsrecht für Versicherungsnehmer, und zwar nur für Versicherungsnehmer, spezialisiert sind.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann dann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob anwaltlich etwas unternommen werden soll oder nicht. Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen geben eine solche Einschätzung wegen der Kürze der verbleibenden Zeit für Versicherungsnehmer kurzfristig ab.
In den positiven Fällen genügt ein außergerichtliche Widerruf gegenüber der Versicherung zunächst. Er sollte aber gut begründet sein und auf die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des Vertragsverhältnisses eingehen, damit gegebenenfalls eine schnelle, außergerichtliche Rückabwicklung erreicht werden kann.
Alles weitere ergibt sich aus der Reaktionen der Versicherung. Jeder Versicherungsnehmer entscheidet sich dann selbst basierend auf der anwaltlichen Empfehlung.

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