Thomas Lloyd Cleantech – so kommt man trotz Insolvenz an sein Geld

 Sie haben bei Thomas Lloyd Cleantech viel Geld investiert und haben ihr Kapital immer noch nicht zurückbekommen? Viele Anleger haben nicht nur 15.000,00 oder 30.000,00 €, sondern 50.000,00 € und mehr angelegt für Beteiligungen, nachrangige Schuldverschreibungen oder Genussscheine.

Dies seit zehn oder 15 Jahren oder erst vor wenigen Jahren. Ihre Anlagen werden bei Thomas Lloyd Firmen und den verschiedenen Clean-Tech-Gesellschaften geführt. Die ersten Jahre ging es auch gut bis ungefähr 2020/2021 die Ausschüttungen plötzlich immer geringer wurden und am Ende dann völlig ausblieben. Lange kam Post von ThomasLloyd und die Anleger wurden vertröstet. Mittlerweile bleibt auch die Post aus. Das Erstaunliche ist, dass es noch keine Insolvenz für alle Firmen und die gesamte Gruppe, also für ThomasLloyd und die Cleantechfirmen gibt. Es ist also noch Geld in mindestens dreistelliger Millionenhöhe vorhanden, wahrscheinlich weit über eine Milliarde.

Jeder Tag, den ein Anleger jetzt aber immer noch länger wartet, weil er glaubt, es regelt sich alles von selbst, macht es für sich nur gefährlicher und das böse Ende ist schnell plötzlich da.

Die Rechtsanwälte Gödel und Kollegen raten jedem Kapitalanleger von ThomasLloyd, also zum Beispiel bei der Zweiten, der Dritten, der Vierten, der Fünften Cleantech und insbesondere auch bei der ThomasLloyd Infrastructure Holding GmbH unbedingt zu handeln. Um weiterzukommen sprich an sein Geld zu kommen ist wahrscheinlich unbedingt eine Klage zu erheben, um damit einen rechtskräftigen Titel/Urteil zu bekommen, also auch um dann notfalls durch Zwangsvollstreckung gegen Thomas Lloyd zu seinem Geld zu kommen. Der Zögernde wird am Ende der Dumme sein, der nicht vor Gericht klagt und wartet, dass sich alles noch zum Guten wendet.

Die Rechtsanwälte Gödel und Kollegen bieten an, dass ThomasLloyd-Anleger ihre Unterlagen unverbindlich zu einer Prüfung einreichen können, damit festgestellt werden kann, ob in ihrem Fall aus rechtlichen Gründen ausreichend gute Erfolgsaussichten bestehen. Dann muss aber sofort gehandelt werden, es sei denn, Sie als Anleger verzichten definitiv für immer auf ihr Geld. Sie dürfen dann aber nicht immer wieder daran denken und sich fragen, warum Sie nicht gehandelt haben, sondern Sie müssen dann einen endgültigen Schlussstrich ziehen.

Trotz einigen vorläufigen Insolvenzverfahren ist es den Rechtsanwälten Gödel und Kollegen immer wieder gelungen, Zahlungen zu erreichen. Eines dieser vorläufigen Insolvenzverfahren ist zwischenzeitlich vom Amtsgericht Lingen aufgehoben worden. Die Rechtsanwälte Gödel und Kollegen haben recherchiert und wissen warum. Nochmals: Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern es ist 12:00 Uhr und jeder, der auf sein Geld nicht verzichten will sollte schnell handeln. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich in der allerletzten Zeit die Aussichten in der Zwangsvollstreckung wieder verbessert haben und die Rechtsanwälte Göbel und Kollegen geben als schnelle Empfehlung und Tipp an alle Anleger zunächst einmal einfach wegen ihrer Kapitalanlage selbst ein Schreiben/eine E-Mail an Thomas Lloyd zu schicken und darin zu erklären, dass Sie die Anlage kündigen. Weiterhin verlangen Sie die Rückzahlung Ihrer Einzahlungen. Setzen Sie unbedingt eine Frist, benennen Sie ein konkretes Datum. Nach bisherigem Kenntnisstand werden sie eine Antwort seitens Thomas Lloyd erhalten. Sollte diese Antwort negativ sein, können Sie sich mit dieser Antwort dann an die Rechtsanwälte Gödel und Kollegen wenden, die seit 2019 in mittlerweile sehr vielen Fällen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten ThomasLloyd- und Cleantech-Gesellschaften gesammelt haben und in den meisten Fällen Rückzahlungen durch diese Firmen durchsetzen konnten.

Es kommt immer auf ihre konkrete Kapitalanlage an. Es kann nicht der Erfolg garantiert werden. Es können daher keine absoluten Versprechen gemacht werden, aber die Zeichen haben sich verbessert und bevor es vielleicht endgültig in einem Jahr oder später zu spät ist handeln sie jetzt!

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