ThomasLloyd/Cleantech – alle Vermittler haften für Zahlungsunfähigkeit

ThomasLloyd mit seinen Cleantechfirmen zahlt seit 2021 nicht mehr die zugesagten Renditen und Zinsen aus.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen warnen seit Jahren davor, dass eine Insolvenz von ThomasLloyd-Firmen anstehen könnte und haben daher zu Klagen gegen ThomasLloyd möglichst schnell geraten.

Zahlreiche Prozesse wurden bis zuletzt gewonnen.

Es gab auch immer wieder hohe Auszahlungen noch im Jahr 2025.

Im Februar 2026 teilt das zuständige Amtsgericht Lingen (Ems) mit, dass vorläufige Insolvenzverfahren für drei Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe eingeleitet wurden.

– Cleantech Infrastruktur GmbH, Az. XVIII In 98/25,

– 4. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH, Az. XVIII In 100/25 und

– ThomasLloyd Cleantech Infrastructure GmbH, Az. 108 In 98/25.

Der Geschäftsführer der Cleantech-Firmen, Herr Matthias Klein, hatte sich bereits vor einiger Zeit in die Schweiz abgesetzt und sich damit dem Zugriff deutscher Gerichtsvollzieher entzogen.

Herr Matthias Klein besuchte im Januar eine Parteiveranstaltung der CDU mit Auslandsbeziehungen zu der Schweiz. Dazu begab er sich nach Deutschland und wurde vor Ort verhaftet.

Dadurch wurde er gezwungen, die Gläubigerauskünfte zu erteilen, was er auch getan hat.

In gleicher Weise wurde der Geschäftsführer der Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Herr Michael Sieg, der Gründer des gesamten Unternehmens, verhaftet. Dadurch soll er ebenfalls die entsprechenden Auskünfte für die ThomasLloyd Cleantech Infrastrukture GmbH abgeben.

Von großer Bedeutung ist aber, dass die anderen Cleantech- und ThomasLloyd-Firmen bis auf Weiteres nicht von dieser Insolvenz betroffen sind.

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen raten daher, möglichst umgehend entsprechende gerichtliche Klagen gegen die zahlreichen anderen ThomasLloyd-/Cleantech-Firmen einzuleiten. Es sind hier nach gegenwärtigem Kenntnisstand 17 verschiedene Firmen davon betroffen.

DKM Global Opportunities Fund 01

ThomasLloyd High Yield Fund 425

ThomasLloyd Global High Yield Fund 450

Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Beteiligungen DB 02/20, verschiedene Beteiligungsformen

Cleantech Management GmbH

First Capitel Management GmbH

ThomasLloyd Climat Solutions

ThomasLloyd Investment GmbH – Genussscheine – Umwandlung in Aktien

Stille Beteiligungen, u.a. ThomasLloyd Cleantech Infrastructure GmbH

ThomasLloyd Private Wealth GmbH, Genussscheine

Teilschuldverschreibungen ThomasLloyd, verschiedene Laufzeiten, Festzins sechs Monate/12 Monate/24 Monate

Teilschuldverschreibungen Cleantech Infrastructure GmbH, verschiedene Beteiligungen CTI

Weiterhin empfehlen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen, Versicherungen und Rückzahlung ihrer Forderungen zu prüfen, die jeweiligen Vermittler dieser Anlagen in Anspruch zu nehmen.

Eine Inanspruchnahme und Haftung von Vermittlern gehen maximal zehn Jahre zurück.

Wer also in 2016 Anlagen bei ThomasLloyd gezeichnet hat, sollte unbedingt die Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn er nicht leichtfertig seine Geldanlagen verlieren möchte. Die Rechtsprechung ist zugunsten der Anleger in den letzten zehn Jahren deutlich besser geworden. Vermittler haben hohe Beratungs- und Protokollierungspflichten, die sie oft nicht durchgeführt haben.

Genau dies ist der Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche, betonen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen. Der Schadensersatz besteht in der Rückzahlung der eingezahlten Kapitalanlagen. Im Gegenzug werden dem Vermittler dann die Beteiligungen und Kapitalanlagen bei den ThomasLloyd-Firmen übertragen.

Wenden Sie sich mit den entsprechenden maßgeblichen Unterlagen, also dem unterschriebenen Antrag und den Vertragsbedingungen an die Rechtsanwälte Gödel & Collegen.

Tun Sie dies gerne per E-Mail.

Die Einschätzung von möglichen Erfolgsaussichten erfolgt unverbindlich und kostenfrei für Sie.

Es sollte nur dann Weiteres unternommen werden, wenn Erfolgsaussichten bestehen.

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