Am 27.03. 2026 wurde im Rahmen der „Riesterreform“ ein neues Gesetz vom Bundestag beschlossen und am 08.05.2026 vom Bundesrat bestätigt, nämlich das sogenannte „Altersvorsorgedepot“ Gesetz mit einem Beginn für die neuen Verträge ab 01.01.2027.
GEFAHR: ES DROHT WIEDER ABZOCKE! BESONDERS FÜR ALLE, DIE SCHON EINEN RIESTERVERTRAG HABEN!
Warum, siehe unten. Aber nacheinander:
Weil die staatliche Rente eben nicht mehr reicht, sollen und können dann Bürger ab 15 Jahren in diese neue private Rentenversicherung einzahlen. Beworben wird dies damit, daß der Staat 50 Cent pro dort eingezahlten Euro dazu gibt, aber Überraschung: Diese 50 Cent Förderung gibt es aber nur bis zu 360.-Euro jährlich.
Klingt vielleicht noch halbwegs gut, aber es gibt mindestens 3 HAKEN.
Der schlimmste Haken ist, das bereits bestehende Riesterverträge in das neue Altersvorsorgedepot einbezogen bzw. übertragen werden können, was auch noch als positiv und damit absichtlich falsch dargestellt wird.
Es ist mittlerweile allgemein bekannt, daß die Riesterverträge die schlechtesten Rentenverträge aller Zeiten mit sehr hohen Kosten und später mit schlechter Leistung sind. Während der Laufzeit dieser Riesterverträge wurde und wird ein hoher Anteil der monatlichen Beiträge der Versicherten durch Kosten und Gewinne der Versicherer verbrannt. Teilweise sind diese alten Riesterverträge nicht rechtmäßig. Wenn dieses Verträge aber nun in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden, sind die hohen, bereits abgezogenen Kosten und Verluste dadurch geheilt und alles ist für die Versicherungsgesellschaften – aber nicht für die Versicherten – in Ordnung.
Die rechtswidrigen Kosten können dann nämlich nicht mehr zurückverlangt und die alten Verträge nicht mehr rückabgewickelt werden.
Also Hände weg von ein solchen Übertragung und lassen sie sich von dem Versicherungsvermittler nicht wieder täuschen und reinlegen. Es ist Ihr Geld!
Lassen Sie Ihren bestehenden Riestervertrag daher unbedingt von spezialisierten Anwälten auf Widerruf und Rückabwicklung prüfen, raten die Rechtsanwälte Gödel & Collegen.
Wenn Sie unbedingt einen neuen „Riestervertrag“, also ein Altersvorsorgedepot abschließen wollen, beachten Sie den 2. und die weiteren Haken:
Welche Kostenstruktur hat der neu angebotene Vertrag? Nur Kosten in Höhe von 1% der Beiträge akzeptieren!
Der Gesetzgeber hat leider nur vorgeschrieben.daß die Versicherungsgesellschaften mindestens bloß einen Vertragstyp mit Kosten von 1% anbieten müssen.
Daneben darf der Versicherer aber weitere Vertragstypen wie „Spezial“, „Premium“, „Top“ etc. mit wesentlich höheren Kosten anbieten.
Es wäre nicht überraschend, erklären die Rechtsanwälte Gödel & Collegen Chemnitz, wenn bei diesen weiteren Vertragstypen wieder ein sehr hohes Kostenniveau von 4- 5 % wie bei den alten Riesterverträgen erreicht wird.
Der Gesetzgeber schützt die Verbraucher also wieder nicht vor Abzocke.
In anderen EU Ländern, beispielsweise in Schweden, schreibt die Regierung dort niedrige Kosten bei neuen Rentenverträgen vor.
Unter Beteiligung des Staates werden dort die Bürger angeschrieben und gefragt, ob sie einen solchen neuen privaten Rentenvertrag wollen oder nicht. Die Konditionen dort sind gut und die Kosten niedrig. Das wird als „opt out“ Lösung bezeichnet.
Leider hat sich der Deutsche Staat so etwas nicht getraut.
Bei der Förderung ist auch offen, gerade wegen der Kostenhöhe, in wie weit genau dies für Anlageformen wie ETF u.a. gilt.
Das Resümee der Rechtsanwälte Gödel und Collegen ist:
Lassen Sie sich nicht von den Vermittlern, die bald ausschwärmen werden, ohne rechtliche Prüfung zum Vertragschluß überreden!!

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