Stellen Sie sich vor, Sie hätten bei einer deutschen Bank eine Geldanlage gemacht mit einer Laufzeit von beispielsweise 8 Jahren.
Zur Fälligkeit im Herbst 2021 hätten Sie sich zu dieser Bank begeben, um Ihr Geld abzuheben oder auf ein Konto überweisen zu lassen.
Was hätten Sie getan, wenn Ihnen der Bankmitarbeiter mitgeteilt hätte, dass man zur Zeit leider nicht auszahlen könne, sondern erst (nach Vorlage von Geschäftsabschlüssen) im kommenden Jahr 2022.
Man darf annehmen, dass auch schüchterne Personen lautstark geworden wären, ja, vielleicht für alle hörbar in der Schalterhalle der Bank.
ThomasLloyd und Cleantech teilt in gleicher Weise seinen Kunden im Jahr 2021 mit, dass es leider keine Zinsen oder laufende Renditen gibt. Gekündigte Verträge können leider nicht ausgezahlt werden.
Die Anleger müssten auf die Jahresabschlüsse in den kommenden Jahren warten.
Interessanter Weise nehmen die meisten Anleger bei ThomasLloyd dies hin und glauben an die Versprechungen.
Seltsam, einer seriösen Bank, die man seit Jahrzehnten kennt, würden Anleger diese Verzögerungen nicht durchgehen lassen, aber einer letztendlich inhaltlich nicht bekannten ThomasLloyd-Firma wird geglaubt.
Rationale Gründe dafür gibt es nicht.
Wenn die Anleger vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Renditen haben, müssen diese ausgezahlt werden.
Wenn eine Kapitalbeteiligung von der Laufzeit her beendet ist oder durch eine gesonderte Kündigung beendet worden ist, muss das Kapital mit der Kündigung zurückgezahlt werden. Alles andere ist doch Täuschung und Betrug, oder?
Möglicherweise spielt die Psychologie eine große Rolle: Vielleicht wollen einige Anleger sich oder ihrer Familie nicht eingestehen, dass sie einer nicht seriösen Firma aufgesessen sind. Vielleicht besteht die unausgesprochene Befürchtung, dass das Geld verloren sein könnte, was man aber nicht wahrhaben will und deswegen lieber den Kopf in den Sand steckt.
Bemerkenswert ist allerdings, dass eine Großzahl der Anleger nichts unternimmt, außer, bei ThomasLloyd anzurufen oder zu schreiben, um dann hinhaltende Antworten zu bekommen.
Festzuhalten bleibt, dass sich viele Anleger nicht rational verhalten. Regelmäßig geht es um größere oder große Geldbeiträge, die nicht selten für das eigene Rentenalter angespart sind.
Trotzdem scheuen sich hier sehr viele Anleger, aktiv mit allen juristischen Möglichkeiten gegen ThomasLloyd vorzugehen. Sei es, dass Anleger glauben, es würde sich alles zum Besten wenden oder sei es, dass Anleger Sorgen haben, dass die Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte sie ja Geld kosten würde.
Warum verhalten sich Anleger so, wo es doch bei Kapitalanlagen gerade um viel Geld geht, anders als bei Käufen des Alltags.
Wer ein Gerät gekauft hat, dass zu schnell kaputtgeht oder eine Reise gemacht hat, die nicht den Versprechungen im Katalog entspricht, zögert meistens nicht für seine Schadensersatzforderungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl es dabei häufig „nur“ um einige Hundert Euro geht.
Die einzige Erklärung für dieses irrationale Verhalten in Betracht kommt ist die, dass geprellte Anleger die Gefahr eines Schadens oder den Ausfall ihres Geldes nicht wahrhaben wollen.
Dies ist menschlich verständlich, führt aber nicht zur Rückzahlung der Kapitalanlagen.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen berichten u.a. von dem Fall einer erfahrenen Geschäftsfrau, die selbständig mit großem Engagement, Wissen und Aufwand ihre geschäftliche Tätigkeit intensiv durchführt. Diese Geschäftsfrau ist vor einigen Jahren bei einem „Unternehmerstammtisch“ in Kontakt mit einer Kapitalanlageberaterin gekommen. Man war sich sympathisch und die Kapitalanlageberaterin empfahl eine Anlage bei ThomasLloyd.
Damals waren in zahlreichen Wirtschaftszeitungen die Firmen der ThomasLloyd-Gruppe hoch gepriesen und gelobt. Es ging damals schon um zukunftssichere und grüne Anlagen und hohe Renditeerwartungen.
Diese Kapitalanlage, die der Geschäftsfrau empfohlen wurde, war aber keine Kapitalanlage, sondern eine unternehmerische Beteiligung. Auf die Risiken wurde die Geschäftsfrau von ihrer „neuen Bekannten“ nicht aufmerksam gemacht.
Die Geschäftsfrau unterzeichnete den Vertrag und erhielt auch über mehr als fünf Jahre immer wieder die zugesagten Renditen durch ThomasLloyd ausgezahlt.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen können aus ihren Erfahrungen und Berichten aus den Medien feststellen, dass es hier in der Tat im Verhältnis über die Jahre zu recht hohen Auszahlungen durch ThomasLloyd kam. In vielen anderen Beteiligungen bei ThomasLloyd-Firmen sind diese Renditen ja eher schmaler ausgefallen.
Allerdings erfolgte die letzte Renditeauszahlung durch ThomasLloyd Ende 2020. Seitdem gibt es die zugesagten Geldauszahlungen nicht mehr.
Die Geschäftsfrau suchte nun Rat bei der Anlageberaterin. Diese erklärte ihr, und das bis zum heutigen Tag, dass die Anlage halt wie bei allen Firmen vom Verlauf der Geschäfte abhängig sei, dass man sich aber keine Sorgen machen müsse, weil die Anlage und die ThomasLloyd-Firma grundsätzlich gesund seien.
Die Geschäftsfrau könne ja ihre Anlage kündigen, wobei es völlig normal ist, dass die Kündigungsfrist ein bis zwei Jahre, wie von ThomasLloyd mitgeteilt, dauert. Grund zur Sorge gäbe es nicht, so die Kapitalanlageberaterin.
Die Geschäftsfrau hatte zwischenzeitlich Kontakt mit den Rechtsanwälten Gödel & Collegen aufgenommen, weil sie nun doch über das Verhalten der ThomasLloyd-Firma etwas beunruhigt war. Sie erklärte auch auf zusätzliche Empfehlung die Kündigung. Die Einleitung von massiven rechtlichen Schritten wollte die Geschäftsfrau jedoch zur Zeit nicht haben, entsprechend der Empfehlung ihrer Kapitalanlageberaterin.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben dieser Geschäftsfrau die gemachten negativen Erkenntnisse über die ThomasLloyd-Gruppe mitgeteilt und vor dem Vertrauen, auch gegenüber der Anlageberaterin, eindringlich gewarnt.
Letztendlich ist es aber, so die Rechtsanwälte Gödel & Collegen, allein die Sache der Geschäftsfrau zu entscheiden, ob sie weiter abwarten will oder juristische Schritte einleitet.
Dies ist ein typisches Beispiel dafür, dass geschädigte Anleger den Empfehlungen und Ratschlägen ihrer Anlageberater und Vermittlern nach wie vor vertrauen, weil sie ein gutes Bekanntschaftsverhältnis oder gar freundschaftliches Verhältnis zu diesen Personen haben. Sie vertrauen auf die Empfehlungen dieser Anlageberater, abzuwarten und keine teuren juristischen Schritte einzuleiten.
Jeder Anleger, der solch einen Anlageberater hat, der ihm solche Empfehlungen zum Abwarten gibt, sollte einmal überlegen, ob der Anlageberater nicht ein eigenes Interesse daran hat, dass keine juristischen Schritte eingeleitet werden.
Es besteht nämlich die berechtigte Sorge für den Anlageberater, dass er selbst wegen Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Nahezu alle Anlagen der ThomasLloyd-Firmen sind nämlich für Verbraucher und einfache Kapitalanleger nicht geeignet. In der Regel handelt es sich bei ThomasLloyd-Anlagen um unternehmerische Beteiligungen, die mit hohen Risiken belastet sind.
Solche Anlagen sind völlig ungeeignet für das Rentenalter, wofür sie allerdings sehr oft verkauft wurden.
Für solche nicht anlegergerechten Anlagen haften die Vermittler für den entstandenen Schaden und Ausfall. Man muss bedenken, dass Vermittler von ThomasLloyd-Kapitalprodukten in der Regel sehr hohe Provisionen erhalten haben, die beachtliche Prozentsätze der Anlagesummen darstellen.
Selbstverständlich muss jeder Anleger entscheiden, ob er aus Gründen der Freundschaft oder anderen Gründen nicht gegen seinen Anlageberater vorgehen will.
Aber jeder Kapitalanleger sollte sich zumindest nichts vormachen über die wahren Motive seines Kapitalanlagevermittlers.
Dieses Beispiel der Rechtsanwälte Gödel & Collegen zeigt, dass es also in einigen Fällen eine zweite Möglichkeit gibt, wie sich Kapitalanleger ihr eingezahltes Geld zurückholen können.
Die erste und grundsätzliche Möglichkeit ist natürlich die Forderung gegenüber ThomasLloyd/Cleantech direkt durchzusetzen und so die Auszahlung der eingelegten Gelder zu erreichen.
Nun gibt es aber im Einzelfall verschiedene Vertragskonstellationen oder andere Gründe, die die Geltendmachung bei der ThomasLloyd-Firma selbst erschweren. Hier kommt die zweite Möglichkeit in Betracht, nämlich die Geltendmachung des Schadensersatzes bei Kapitalanlagevermittlern.
Dies gilt natürlich nicht nur bei Anlagen von ThomasLloyd, sondern bei allen Arten von Finanzprodukten, wenn der Kunde bei der Vermittlung nicht ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt worden ist.
Selbstverständlich bedarf es auch hier einer gründlichen Prüfung, ob überhaupt Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler grundsätzlich in Betracht kommen. Bei Anlagen, die sehr viele Jahre zurückliegen, kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermittler, anders als gegenüber der Firma, unter Umständen bereits verjährt sein.
Diese Ausführungen machen deutlich, welche Probleme und Möglichkeiten es grundsätzlich bei Kapitalanlagen gibt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Erfahrungen mit ThomasLloyd-Firmen seit dem Jahr 2020 nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass Anleger ihr Geld freiwillig zurückerhalten.
Es gibt viele Gründe und Möglichkeiten, wie Anleger es hinausschieben wollen, aktiv bei der Rückforderung ihrer eingezahlten Gelder zu werden.
An der Einleitung von juristischen Schritten wird aber kein Weg vorbeigehen.

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