Lebensversicherungen sind seit vielen Jahren keine gute Anlage mehr. In sehr vielen Fällen erreicht der Wert einer Lebensversicherung nicht das, was der Versicherungsnehmer an Beiträgen eingezahlt hat.
Die Kündigung einer Lebensversicherung führt also meistens zu einem schlechten Rückkaufswert.
Eine Beitragsfreistellung ist auch keine Lösung, da das Angesparte durch jährliche Verwaltungskosten immer weniger wird.
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungsverträge zu widerrufen, und zwar unbefristet für die Vergangenheit, wenn die Versicherungsverträge nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind.
So sind sehr viele Verträge fehlerhaft, weil die Versicherungsgesellschaften bei Vertragsabschluss ihre künftigen Kunden – nachvollziehbarer Weise – nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht und die erforderlichen Verbraucherinformationen belehrt haben.
In solchen Fällen kann daher nach europäischer und deutscher Rechtsprechung auch noch nach zehn oder zwanzig Jahren oder länger ein Lebensversicherungsvertrag widerrufen werden.
Der Widerruf führt dazu, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag rückabwickeln muss. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge zurückerhält und zwar sogar mit einer mehr oder weniger hohen Verzinsung.
Um festzustellen, ob ein Lebensversicherungsvertrag im Einzelfall widerrufbar ist, muss eine sehr sachkundige und juristisch ordnungsgemäße Prüfung durchgeführt werden.
Dieser Hinweis ist wichtig, weil in der Vergangenheit etliche Firmen ihre Hilfe zum Widerruf angeboten haben und dann aber gescheitert sind. Kunden haben Versicherungsverträge zur Prüfung und Bearbeitung eingereicht und dann ist nichts mehr geschehen.
Etliche dieser Widerrufs-Hilfefirmen sind in Insolvenz.
Führt eine sachkundige unverbindliche Prüfung eines Versicherungsvertrages dazu, dass ein Widerruf erfolgreich sein dürfte, muss eine vernünftige Vereinbarung getroffen werden, in der die Kosten und alle wichtigen Einzelheiten geregelt sind. In diesem Sinne beraten wir unsere Mandanten umfangreich und führen Widerrufsverfahren nur durch, wenn klare Vereinbarungen in jeder Hinsicht getroffen sind. In vielen Fällen besteht auch Versicherungsschutz durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Falls Sie den Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrages unverbindlich prüfen lassen wollen, rufen Sie uns an und stellen Sie uns die erforderlichen Daten, am besten mit Kopie Ihres Vertrages, zur Verfügung.