Erfolgreich Schadensersatz gegen ThomasLloyd-Anlagenvermittler
Von den vielen ThomasLloyd-Geschädigten gehen immer mehr gegen die Firma gerichtlich vor, allerdings immer noch viel zu wenige, wenn man bedenkt, welche hohen Beträge, die meist für die Altersvorsorge gedacht waren, einfach nicht zurückgezahlt werden, weil ThomasLloyd und die Nachfolgegesellschaften in Großbritannien, in London, sich angesiedelt haben.
Es gibt aber einen zweiten Weg, Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der Anlagebeträge geltend zu machen und zwar gegen die Vermittler dieser Anlagen.
Dies sind Makler, Finanzvermittler oder gar Banken.
Einige Probleme, die bei der Geltendmachung gegenüber ThomasLloyd in London bestehen, gibt es hier nicht, da die Vermittler in Deutschland ansässig und tätig sind.
Wir haben zahlreiche solche Vermittlungsverträge zur Prüfung vorgelegt bekommen und festgestellt, dass in den allermeisten Fällen keine ordnungsgemäße und ausreichende Beratung für solche Kapitalanlagen durch die Vermittler und Makler stattgefunden hat. Dies bedeutet nach deutschem Recht, dass ein Schadensersatzanspruch gegen diese Vermittler und Makler besteht, und zwar genau in Höhe der Anlageforderung.
In vielen Fällen haben diese Vermittler und Makler auch eine Haftpflichtversicherung, so dass es bei der Realisierung der Schadensersatzzahlung auch keine Probleme geben sollte.
Höchst interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die ThomasLloyd Group nach wie vor in Deutschland aktiv ihre Anlageprodukte vermarktet!
In Frankfurt am Main, in der Hanauer Landstraße 291b, residiert die ThomasLloyd Global Asset Management GmbH. Diese ThomasLloyd Global Asset Management GmbH ist im Vermittlerregister für Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsdienstleistungen eingetragen und handelt und haftet wiederum für die First Capital Management Group GmbH (FCM).
Wer also über diese Vermittlungsgesellschaft Finanzprodukte der ThomasLloyd Group gezeichnet hat, durfte in den meisten Fällen gute Möglichkeiten für Schadensersatz haben. Dies gilt natürlich auch für Vermittlungen von irgendwelchen anderen Maklern und Vermittlern, die keine direkte geschäftliche Verbindung oder Verstrickung mit ThomasLloyd-Gesellschaften haben.
Viele Makler und Vermittler haben mit großer finanzieller Freude Anlage der ThomasLloyd Group vermittelt, weil sie sehr hohe und gute Provisionen erhalten haben.
Darüber haben etliche Makler und Vermittler vergessen, die Kunden ausreichend über die Risiken und die vorgeschriebenen Belehrungen aufzuklären.
Man darf dies als nicht seriös bezeichnen und niemand sollte sich scheuen, gegen einen Anlagevermittler oder Makler vorzugehen, nur weil er gewisse persönliche Kontakte zu ihm hatte oder hat.
Letztendlich erhalten die Anleger der ThomasLloyd Group nicht zurück, während die Makler und Vermittler ihre Provisionen erhalten haben.
Allerdings ist zu beachten, dass in den Fällen, in denen die Anlagen vor sehr vielen Jahren gezeichnet wurden, möglicherweise Verjährung hinsichtlich dieser Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern eingetreten sein könnte, es sei denn, die Vermittler haben sich auch nach der Vertragsunterzeichnung noch in irgendeiner Weise um die Anlage gekümmert oder dazu Erklärungen oder dergleichen abgegeben.
Es ist immer eine Frage des Einzelfalles.
Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen stehen bereit, Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern, Banken und Maklern zu prüfen.
Voraussetzung dabei ist in jedem Fall, dass möglichst vollständige Unterlagen zur Verfügung stehen, auch und gerade hinsichtlich der Vermittlung an sich.
Der Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anlageberater oder -Vermittler geht auf § 280 BGB zurück. Zur Höhe des Schadensersatzes regelt § 249 BGB, dass der Berater und Vermittler Schadensersatz in Höhe des erlittenen Schadens, also hier des nicht zurückerhaltenen Anlagebetrages, zu leisten hat.

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