Lebensversicherungen sind seit sehr vielen Jahren keine gute Anlage mehr. Fast immer erreicht der Wert einer Lebensversicherung nicht das, was der Versicherungsnehmer über die Jahre an Beiträgen eingezahlt hat. Also raus aus bestehenden Lebensversicherungen, aber so optimal wie möglich.
Außer bei Rürupverträgen ist das immer möglich, aber die Kündigung einer Lebensversicherung führt nur zu einem meistens schlechten Rückkaufswert. Eine Beitragsfreistellung ist auch keine Lösung, da das Angesparte durch jährliche Verwaltungskosten immer weniger wird.
Häufig gibt es die Möglichkeit, Lebensversicherungsverträge zu widerrufen, und zwar unbefristet für die Vergangenheit, wenn die Versicherungsverträge nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sind.
Genau das muß geprüft werden.
So sind sehr viele Verträge fehlerhaft, weil die Versicherungsgesellschaften bei Vertragsabschluss ihre künftigen Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht und die vorgeschriebenen Verbraucherinformationen belehrt haben.
In solchen Fällen kann daher nach europäischer und deutscher Rechtsprechung auch noch nach zehn, zwanzig Jahren oder länger ein Lebensversicherungsvertrag widerrufen werden.
Der Widerruf führt dazu, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag rückabwickeln muss. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Beiträge zurückerhält und dazu sogar mit einer mehr oder weniger hohen Verzinsung.
Um festzustellen, ob ein Lebensversicherungsvertrag im Einzelfall widerrufbar ist, muss sachkundige und juristisch ordnungsgemäße Prüfung durch einen Anwalt durchgeführt werden.
Dieser Hinweis ist wichtig, weil oft Firmen ihre Hilfe zum Widerruf angeboten haben und dann wenig erreichen bei hohen Kosten.
Etliche dieser Widerrufs-Hilfefirmen sind plötzlich verschwunden oder in Insolvenz.
Führt eine sachkundige unverbindliche Prüfung eines Versicherungsvertrages dazu, dass ein Widerruf erfolgreich sein dürfte, muss eine vernünftige Entscheidung getroffen werden, in der die Kosten und alle wichtigen Einzelheiten geregelt sind. In diesem Sinne beraten wir unsere Mandanten umfangreich und führen Widerrufsverfahren nur durch, wenn klare Vereinbarungen in jeder Hinsicht getroffen sind. In vielen Fällen besteht auch Versicherungsschutz durch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Falls Sie den Widerruf Ihres Lebensversicherungsvertrages unverbindlich prüfen lassen wollen, rufen Sie uns an und stellen Sie uns die erforderlichen Daten, am besten mit Kopie Ihres Vertrages, zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen als Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Chemnitz gerne!
