Vorsicht vor Beitragsoptimierungen in der PKV

 

 

Beitragserhöhung zurückverlangen oder Tarifwechsel?

In früheren Beiträgen der Rechtsanwälte Gödel und Collegen haben wir auf die vielfältigen Möglichkeiten aufmerksam gemacht, dass Versicherte unwirksame Beitragserhöhungen von vielen privaten Krankenversicherer zurückzufordern können.

Diese Möglichkeit hat leider die Rechtsprechung seit 2021 vernichtet.

 
 

Erstgespräch zur PKV Beitragserhöhung

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Stattdessen Tarifwechsel bei der gleichen Versicherung?

VORSICHT VOR DEN TARIFOPTIMIERERN!

Ein Tarifwechsel würde angeblich bis zu 2400.- Euro im Jahr sparen, behaupten etliche Firmen, die sich als PKV Optimierer bezeichnen.

Vollmundig wird das als Weg aus der Kostenfalle bezeichnet. Am Markt werben Firmen wie beispielsweise Verivox oder Optimierer wie Tarifwechsel 24 und zahllose andere Firmen.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Gödel und Collegen ist das eine Augenwischerei. Ein Tarifwechsel mit geringeren Beiträgen bedeutet nichts anderes, als dass auf Leistungen der Krankenkasse verzichtet wird oder eine höhere Eigenbeteiligung vom Versicherten zu tragen ist.

Das ist aber keine Optimierung, wenn die Leistungen der Krankenkasse schlechter werden. Das ist allenfalls eisernes Sparen für die Versicherten, die das aus finanziellen Gründen müssen. Dafür müssen die Versicherten dann den Optimierer-Firmen auch noch stattliche und unfaire Geldbeträge zahlen.

Sprechen Sie zunächst Ihrer Versicherung an, ob Tarife mit entsprechender Einsparung geändert werden könne und welche Leistungen dabei ggfs entfallen.

 

Gibt es dann dennoch Probleme, sind die Rechtsanwälte Gödel und Collegen bereit, Verträge der Versicherten auf die Wirksamkeit zurückliegender Beitragserhöhungen und andere Umstände zu überprüfen.

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