Die Rürup-Rente wurde 2005 als steuerlich begünstigte private Altersvorsorge für Selbständige eingeführt. Der beworbene Vorteil ist, dass die Prämien – in begrenzter Höhe – steuerlich geltend gemacht werden können. Die Rürup-Versicherungen wurden fast ausschließlich mit diesem Argument verkauft.
Die Rürup-Versicherungen sind aber nicht kündbar, man erhält keinen Rückkaufswert. Die Rürup-Versicherungen haben die höchste Kostenbelastung aller Kapital-Rentenversicherungen überhaupt.
Als Leistung kommt nur eine Rentenzahlung in Betracht. Die laufenden Kosten der Rürupversicherungen sind so hoch, dass ein Versicherungsnehmer in der Regel etwa 95 Jahre alt werden und bis dahin Rentenzahlungen daraus erhalten muss, bis er in etwa seine eingezahlten Beiträge wiedererhält.
Dies aber ohne Zinsen für die vielen Jahre. Im Ergebnis also ein wahnsinnig hoher Verlust.
Der Europäische Gerichtshof und der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) haben Möglichkeiten geschaffen, dass in vielen Fällen Rürup-Rentenversicherungen beendet werden mit der Folge, dass sie rückabgewickelt werden. Dadurch bekommen die Versicherungsnehmer ihre eingezahlten Beträge und teilweise Zinsen zurück und ersparen sich damit hohe Verluste.

