Der Vermittler als Handelsvertreter oder als Makler vermitteln für Unternehmen neues Geschäft, z.B Kapitalanlagen, Versicherungen, Darlehen, Fonds oder Beteiligungen. Der Vermittler ist selbständig und alleinverantwortlich gem. §§ 84-92 c HGB.
Die Rechtsprechung, insbesondere der BGH , hat die Vermittlerhaftung aktuell stark ausgedehnt, so dass eine Prüfung von Ansprüchen gegen den Vermittler meistens lohnt.

