Riesterrenten

Die Riesterrente wurde auf Betreiben der damaligen Bundesregierung 2002 für Arbeitnehmer eingeführt. Trotz staatlicher Zulagen und einem Sonderausgabenabzug ist sie die schlechteste aller Kapitalversicherungen für Arbeitnehmer. Die laufenden Verwaltungskosten sind extrem hoch. Die Riesterrentenversicherung kann gekündigt werden. Oft erreicht der Rückkaufswert bei Kündigung nach 20 Jahren nicht oder gerade die Höhe der eingezahlten Beiträge.

Die Regierung hat dies nach Jahren endlich eingestanden und durch Gesetz vom 27.03.2026 eine neue Riesterrente, Altersvorsorgedepot genannt, ab Beginn 2027 geschaffen.

Anlagen sind dann möglich in Aktien, Fonds und ETF. Diese Anlagen erfolgen aber nicht direkt, sondern eben über den Versicherungsvertrag, so dass wieder Kosten entstehen, die bei direkter Fonds- und Aktienanlage nicht entstehen würden.

Es wird angeboten, dass bestehende Riesterverträge in diese neuen Altersvorsorgedepots einbezogen werden. Davor wird gewarnt. Versicherungsnehmer der alten Riesterverträge haben hohe Verluste gemacht und eine Übertragung in die neuen Verträge würde diese Verluste endgültig festschreiben.

Es sollte alles versucht werden, die alten Verträge rückabzuwickeln und nicht in das neue Altersvorsorgedepot einzubeziehen.

Vorsicht bei Kapitallebensversicherungen

Die hohen Kosten gelten ähnlich auch für normale, herkömmliche Lebensversicherungen. Auch hier sollte versucht werden statt einer Kündigung eine Rückabwicklung zu erreichen, damit die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben.

„Absicherungen durch Risiko-Lebensversicherungen

Wer sein Leben auf den Todesfall für die Familie oder andere Personen absichern möchte, dem sei eine reine Risikolebensversicherung empfohlen, die nicht mit einer Kapitalanlage verbunden ist. Die Beiträge für die reine Risikolebensabsicherung sind vergleichsweise sehr gering.