Beteiligungen

Damit sind Unternehmensbeteiligungen gemeint, also der Besitz von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen. Der Anleger ist also gewissermaßen (kleiner) Miteigentümer.

Es gibt die unterschiedlichsten Arten einer Beteiligung. Die bekannteste Unternehmensbeteiligung ist die Aktie. Es gibt auch offene und geschlossene Fonds, Genußrechte, stille Gesellschaftsbeteiligung, Inhaberschuldverschreibungen, partiarische Darlehen und vieles mehr.

In der Regel kann der Anleger mit seiner Beteiligung aber nicht den Kurs des Unternehmens mitbestimmen. Meistens erhält der Anleger Geld in Form von Zinsen, Gewinnbeteiligung etc. Es ist aber leider nicht gesichert, ob und in welcher Höhe der Anleger sein Geld erhält.

Ganz gefährlich ist es, wenn die Beteiligung des Anlegers nicht direkt erfolgt, sondern nur eine Treuhandbeteiligung ist. Dann hat der Treuhänder, der meistens unbekannt ist, praktische alle Rechte des Anlegegers, der dann selbst keinen Einfluß mehr hat.  Also größte Vorsicht!

Der Anleger sollte sofort reagieren und die Gesellschaft anschreiben, wenn laufende Gewinnauszahlungen ausbleiben. Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, sollte der Anleger nicht zögern, einen im Anlagerecht versierten Anwalt einzuschalten, und zwar möglichst frühzeitig.

Bei gutem Verlauf des Unternehmens kann die Anlage  zu einer durchaus hohen Gewinnbeteiligung führen. Das kann sich aber immer plötzlich ändern! Umgekehrt sind dann aber auch erhebliche Verluste möglich, insbesondere ein T o t a l v e r l u s t.

Über den möglichen Totalverlust ist der Anleger meistens nicht aufgeklärt.

Beteiligungen all dieser Art sind also risikoreich und sollten nicht eingegangen werden, wenn der Anleger langfristig auf die Verfügbarkeit dieses Kapitals angewiesen ist.

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