Vorgehen geschädigter Anleger von ThomasLloyd

Vorgehen geschädigter Anleger von ThomasLloyd

Wie gehen geschädigte Anleger praktisch vor?

 

In zahlreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren fordern die Rechtsanwälte Gödel & Collegen die Kapitalanlagen geschädigter ThomasLloyd-Anleger ein.

 

Aktuell ist der Rechtsweg trotz Brexit noch offen. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen stellen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen die Vorgehensweise dar, damit geschädigte Anleger von ThomasLloyd-Kapitalanlagen eine praktische Hilfe für ihre Entscheidung haben, ob sie ihre Kapitalanlagen zurückfordern sollen und wie die Risiken sind.

 

Die Vorgehensweise:

 

Am Anfang steht die Prüfung der Vertragsunterlagen um festzustellen, ob im Einzelfall ein Anspruch entsprechend zahlreicher Urteile zugunsten der Verbraucher besteht.

 

Die Vertragsunterlagen, also Zeichnungsschein und weitere Unterlagen sollten möglichst vollständig – gerne auch per E-Mail – den Rechtsanwälten Gödel & Collegen eingereicht werden.

 

Ganz wichtig ist die Übermittlung des Schreibens von ThomasLloyd – nunmehr CT Infrastructure Holding Ltd. – vom Februar 2019.

 

In diesem Schreiben wird den Anlegern bekanntlich mitgeteilt, dass ihre Kapitalanlage in Aktien umgewandelt wurde und dass kaum ein Wert vorhanden ist. Dieses Schreiben ist unbedingt für die Prüfung erforderlich, da es die Grundlage für die Schadensersatzforderung und die Höhe darstellt.

 

Ebenfalls sehr wichtig ist die Kündigungserklärung des Anlegers und die entsprechende Kündigungsbestätigung durch ThomasLloyd/CT Infrastructure Holding Ltd.

 

Sobald diese Unterlagen vorliegen, erfolgt die Prüfung durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen. Der Abschluss der Prüfung wird kurz per E-Mail mitgeteilt. Danach erfolgt ein Telefonat mit Erläuterung des Prüfungsergebnisses und Erklärung etwaiger offener Fragen. Das telefonische Gespräch hat sich als vorteilhaft gegenüber einer einfachen schriftlichen Mitteilung gezeigt.

 

Die Kostenfrage:

 

Bei positiver Einschätzung der Erfolgsaussichten ist natürlich als nächstes die Kostenfrage zu klären.

 

Falls der Anleger eine Rechtsschutzversicherung unterhält, die auch schon einige Jahre besteht, ist es in etlichen Fällen möglich, dass eine Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt. Das Kostenrisiko teilen die Rechtsanwälte Gödel & Collegen dem interessierten Anleger mit, in welchem die voraussichtlich entstehenden Kosten eines Rechtsstreits genau ersichtlich sind. Sodass der Anleger, auch im Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung eintritt, selbst entscheiden kann, ob er den Rechtsstreit möchte.

 

Wenn danach der Anleger eine rechtliche Vorgehensweise durch die Rechtsanwälte Gödel & Collegen wünscht, erteilt er einen entsprechenden Auftrag. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die gesamte Prüfung vorläufig und kostenfrei.

 

Sobald die Kostenfrage geklärt ist, bereiten die Rechtsanwälte Gödel & Collegen die Klage vor und reichen sie bei Gericht ein.

 

Falls es im Ausnahmefall sinnvoll erscheint, würden vorher nochmals ThomasLloyd bzw. CT Infrastructure Holding Ltd. angeschrieben werden.

 

Die Klageeinreichung erfolgt bei dem Gericht in Deutschland, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz des geschädigten Anlegers befindet.

 

Dies ist die immer noch bestehende Chance, in Deutschland gegen die nach England abgewanderte ThomasLloyd-Nachfolgefirma vorzugehen. Wie lange dies noch möglich ist, ist völlig offen und hängt von der politischen Entwicklung und der Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem Brexit ab.

 

Die Rechtsanwälte Gödel & Collegen haben zahlreiche Klagen bei verschiedenen deutschen Gerichten eingereicht, die auch nach wie vor ihre Zuständigkeit aus Verbraucherschutzgesichtspunkten und der ehemaligen EU-Regelung angenommen haben.

 

Aufgrund der insbesondere politisch unklaren Situation lässt sich aber nicht sicher garantieren, dass deutsche Gerichte auch weiterhin ihre Zuständigkeit annehmen.

 

Für diesen Fall würde ein geringer Anteil des Gerichtskostenvorschusses verbraucht sein. Dies steht aber in keinem Verhältnis dazu, wenn der Anleger seine gesamte Kapitalanlage verlieren würde. Eine Klage in England erscheint aus diesseitiger Beurteilung nicht erfolgsversprechend und wäre im Übrigen wesentlich teurer.

 

Sobald die Klage beim Wohnsitzgericht des Anlegers eingereicht wird, verfügt das Gericht die Zustellung nach London. Auch dies funktioniert bislang regelmäßig. Danach meldet sich für ThomasLloyd/CT Infrastructure Holding Ltd. eine deutsche Anwaltskanzlei und das gerichtliche Verfahren nimmt seinen Lauf. Dies bedeutet, dass nach einigen Monaten voraussichtlich ein Verhandlungstermin vom Gericht bestimmt wird.

 

Sollte der geschädigte Anleger an diesem Verhandlungstermin nicht teilnehmen wollen, können die Rechtsanwälte Gödel & Collegen in der Regel erfolgreich einen Antrag stellen, dass der Anleger nicht persönlich bei der Verhandlung anwesend sein muss, sondern ausschließlich die Anwälte.

 

Bezüglich der Erfolgsaussichten können wir nur darauf abstellen, dass zahlreiche deutsche Gerichte, auch in der Berufungsinstanz, zwischenzeitlich den Klagen der Rechtsanwälte Gödel & Collegen und anderer Kanzleien stattgegeben haben und die Nachfolgeorganisation von ThomasLloyd/CT Infrastructure Holding Ltd. antragsgemäß zur Zahlung verurteilt haben.

 

Im Übrigen scheint es der Firma CT Infrastructure Holding Ltd. in London recht gut zu gehen. Man findet im Internet werbende Beiträge zu neuen Anlagen. Eine Vermittlungsgesellschaft ist sogar in Frankfurt/Main aktuell noch tätig.

 

Wer sich im Hinblick auf die laufende Brexit-Situation also beeilt, hat aus aktueller Beurteilung gute Chancen, seine Kapitalanlage erfolgreich zurückfordern zu können.