Thomas Lloyd und 4. Cleantech zahlen aus

Anleger der Vierten (4.) Cleantech warten auf ihr fälliges Geld!

Anleger wissen es:  sowohl die Muttergesellschaft Thomas Lloyd  oder umbenannt in CT Infrastructure Holding Ltd., sowie

Fonds CTI 5D, 9D,20, Vario D

Genussrechte und Genussscheine

werden von der jeweiligen Gesellschaft – nach England abgesetzt- nicht zur Fälligkeit ausgezahlt.

Die Anleger von Thomas Lloyd Vierte Cleantech Infrstrukturgesellschaft mbH waren sich aber ziemlich sicher, daß im Sommer/ Herbst 2021 rechtzeitig bei Fälligkeit ausgezahlt würde.

Rechtsanwalt Gödel von der Kanzlei Rechtsanwälte Gödel & Collegen warnte jedoch Mandanten aufgrund der nunmehr langjährigen, schlechten Erfahrungen mit den verschiedenen Gesellschaften der Thomas Lloyd Gruppe.

Nach wie vor sind die Anleger optimistisch und wollen den angekündigten Auszahlungstermin abwarten, insbesondere die Anleger der „Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH“ . Leider scheint es so , als wollten die Anleger sich selbst in die Tasche lügen. Jeder Anleger bei Thomas Lloyd / CT infrastructure Ltd.  sollten aufgrund des objektiven bisherigen Verlaufes sich eingestehen, daß von den Gesellscften der Thomas Lloyd Gruppe eben nicht freiwillig ausgezahlt wird.

Deshalb hat Rechtsanwalt Gödel seit Monaten empfohlen, sofort Klage gegen die Vierte Cleantech (VCI) einzureichen, auch wenn es noch einige Wochen (damals) vor der  eigentlichen Fälligkeit war. Warum?

Gerichtsprozesse dauern und so war es war abzusehen, daß bis zu einem Gerichtstermin dann in jedem Fall Fälligkeit zur Rückzahlung vorlag.

Die Anleger waren also ganz vorne bei der Auszahlung ihrer Einlagen dabei, auch wenn vielleicht einige Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten zu tragen waren, weil Thomas Lloyd/ Vierte Cleantech sofort per Urteil anerkannte.

Deshalb die gute Botschaft : Thomas LLoyd zahlt. Aktuelle gerade bei „Vierte Cleantech „. Der Anleger muß aber aktiv werden.

Thomas Lloyd , auch die  „Vierte Cleantech“ , zahlen  eben nicht freiwillig, weil nach dem Vertrag Fälligkeit gegeben ist.

Der Anleger, der nicht endgültig auf sein Geld verzichten will, muß vor Gericht gehen und klagen, oder sein Geld ist leider weg. Das belegen die objektiven Erfahrungen der letzten Jahre. Zaudern nützt nichts.

Die weitere gute Botschaft ist, daß die Thomas Lloyd Gruppe bzw. deren Tochter- und Schwestergesellschaften. umbenannt oder nicht, schon – zumindest bis jetzt- Geld haben.

Ist ja auch logisch, wenn die Gesellschaft nichts an ihre Anleger auszahlt. Ein ebenso raffiniertes wie übles Geschäftsmodell. Aber es funktioniert .

Nun haben es die Anleger der „Vierten Cleantech“ schriftlich bekommen:

Warten, heißt die Devise! Das heißt dann bei der 4. Cleantech dann geschwollen „Sicherheits- und Performance Komponenten“seien zu beachten.

Und die Auszahlung erfolge , aber gerade und deswegen aber erst frühestens im Herbst 2021.

Es gibt ein altes Sprichwort : Wer`s glaubt wird selig`!

Wenn Sie als Anleger lieber Ihr Geld zurückhaben wollen, lassen Sie sich hinsichtlich der schnellstmöglichen Klagemöglichkeiten  gegen “ Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH“ und die anderen Gesellschaften der Thomas Lloyd Gruppe beraten.

Auch wenn es aktuell immer noch geht, vor deutschen Gerichten gegen Thomas Lloyd Gesellschaften zu klagen, wiederholen die Rechtsanwälte Gödel und Collegen ihren rechtlichen Hinweis, dass sich dies leider jeden Tagen zu Lasten der Anleger ändern kann.

Denken Sie daran, Großbritannien / England ist aus der EU ausgetreten, sodaß viele Regelungen gerade für Verbraucher nicht mehr oder nur noch übergangsweise gelten. Firmen und Personen in Ländern der EU können auch in dem Land verklagt werden,in dem der Gläubiger wohnt. Ein Anleger, der in Deutschland wohnt, kann in seinem Heimatland eine Firma verklagen, die zum Beispiel in Italien sitzt. Bis 2020 galt das auch für England, aber nach dem BREXIT wahrscheinlich bald nicht mehr. Eine Klage in England dann zu führen, ist zum einen erheblich teurer, zum anderen ist  aber englisches Recht anwendbar. Dies dürfte zu anderen Ergebnissen führen, die nicht im Sinne der Anleger sind.

Genug der rechtlich begründeten Warnungen, es liegt nun an jedem einzelnen Anleger selbst, seine Geldanlage zu verteidigen und zu bewahren.