Rürup-Rente kündigen – Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de Rechtsanwälte Wed, 09 Dec 2020 12:25:08 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.9.10 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/wp-content/uploads/2020/04/cropped-firmenicon-32x32.png Rürup-Rente kündigen – Gödel und Collegen https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de 32 32 Teil 3: Die Rürup – aussteigen oder weiterzahlen? https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/teil-3-die-ruerup-aussteigen-oder-weiterzahlen/ Wed, 09 Dec 2020 11:48:14 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12854

Mit unseren Teilen: “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung und Folgen informiert sowie einen Ausblick auf die Zukunft der Rürup / Basisrente im Hinblick auf den Garantiezins und den Hochrechnungszins vorgenommen.

In “Teil 3: Die Rürup – Aussteigen oder weiterzahlen” berichten wir aus der Praxis. Nennen Fallbeispiele und zeigen Lösungsansätze auf, damit Sie sich besser eine Meinung bilden können.

Denn es wird immer wichtiger sich zu überlegen, ob man aus der Rürup aussteigt oder weiterzahlt.

 

Aus der Rürup aussteigen oder weiterzahlen?

Die Rürup (Basis) Rente kann nicht gekündigt werden. Allenfalls ist eine Beitragsfreistellung möglich.

 

Fall “Der verstorbene Ehemann”:

Seit 2019 vertreten wir eine Mandantin, die vor über einem Jahr Witwe geworden war. Ihr Mann verstarb plötzlich mit Mitte 40 und hinterließ 2 minderjährige Kinder. Er war selbständig und hatte in 2010 einen Rürup-/ Basisrentenvertrag abgeschlossen, wärmstens empfohlen von seinem Vermittler.

Dieser Basisrentenvertrag sollte außer einem noch finanzierten Einfamilienhaus die einzige private Absicherung (neben einer kleinen Rentenanwartschaft) für ihn und seine Frau sein.

Nach dem Tod Ihres Mannes erfuhr unsere Mandantin nun von der privaten Rentenversicherung, dass es leider keinerlei Auszahlung aus dem Rürupvertrag gebe.

Diese Information ist vom Vertrag her gesehen zutreffend.

 

Nachteil einer Rürup Rente bei vorzeitigem Tod:

Ein großer Nachteil bei Rürup-/ Basisverträgen ist, dass es grundsätzlich bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers keine Zahlungen gibt. Ein Totalverlust für die Witwe oder den Witwer. Auch die Kinder bekommen nichts. Eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben. Es gibt einige Versicherungsgesellschaften, die eine Möglichkeit bieten, einen frühen Todesfall abzusichern.

Aber darüber muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss aufgeklärt werden, was aber meistens nicht geschieht.

So auch bei unserer Mandantin. Nun hat sie allerdings insoweit Glück, als das der Vermittler bei Vertragsschluss kein Beratungsprotokoll angefertigt hat.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Lösungsansatz Schadensersatz?

Nach aktueller Rechtsprechung ist der Ansatzpunkt für Schadensersatz die unterbliebene Aufklärung durch den Vermittler verbunden mit dem fehlenden Beratungsprotokoll.

Ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Versicherungsgesellschaft ist zu raten.

In unserem Fall “Der verstorbene Ehemann” hat unsere Mandantin alle von ihrem Ehemann gezahlten Beiträge zurückgezahlt bekommen.

Dies ist nur ein Beispiel unter vielen Basisrenten – Rürupverträgen, die für den Versicherten nicht günstig sind.

Empfehlung: Rürup / Basisrente unverbindlich und kostenlos überprüfen lassen.

Jeder Versicherte sollte seinen Basisrentenvertrag überprüfen lassen.

Liegt ein Beratungsfehler vor oder wurde ein Beratungsprotokoll nicht oder nicht ordnungsgemäß erstellt, besteht eine gute Aussicht auf einen erfolgreichen Widerruf des Rentenversicherungsvertrages. Häufig kommen erhebliche Zinsen dazu.

Ein Rürup Basisrentenvertrag mag für den Gutverdiener günstig gewesen sein, der die Beiträge steuerlich bis zu Obergrenze absetzen kann, der aber auch noch andere Reserven hat.

Ein Rürup Basisrentenversicherungsvertrag kann aber auch zum Totalverlust werden, weil die Versicherung pleite geht. Das haben viele Versicherte überhaupt noch gar nicht bedacht.

So gibt es auch zunehmend Versicherer, die Ihren eigenen Produkten nicht mehr zu vertrauen scheinen.

So hat sich zum Beispiel die GENERALI Lebensversicherung komplett von ihren Lebensversicherungen verabschiedet und verkauft. Die Verträge laufen nun unter  einer Gesellschaft PROXALTO.

Mehrere andere namentlich gut bekannte Versicherungen haben ebenfalls verkauft und neue Namen sind aufgetaucht. Die Versicherten sollten dringend prüfen, wer die neuen Eigentümer sind.

Zusammenfassung Rürup & Empfehlung:

Basisrentenverträge sind nicht übertragbar, nicht vererbbar und können nicht gekündigt werden.
Die Fonds die den Verträgen zugrunde liegen sind oft schlecht gelaufen, meistens aber zumindest in der Rentenpolice teurer als direkt bei einer Fondsbank gekauft. Die einzige Alternative scheint nur die Beitragsfreistellung zu sein. Aber diese Alternative führt häufig zu einer jährlichen Schmälerung Ihres angesparten Kapitals, nicht selten 2% bis 4 % .

Eine Überprüfung Ihres Basisrentenvertrage ( Rürup) auf Möglichkeiten einer vorzeitigen Beendigung, wie eines Widerrufes bleibt unsere Empfehlung.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen und “Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten” zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:

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Teil 2: Die Rürup – Dramatische Verschlechterung der Zukunftsaussichten https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/teil-2-die-ruerup-dramatische-verschlechterung-der-zukunftsaussichten/ Mon, 09 Nov 2020 13:20:36 +0000 https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/?p=12782

Mit unserem “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” haben wir über Möglichkeiten der vorzeitigen Beendigung informiert, weil die Entscheidung immer wichtiger wird, ob es sich lohnt, weiter die Beiträge in die Rürup zu zahlen oder auszusteigen!

 

Rürup Kündigung nicht möglich? Doch lieber Widerruf?

Eine Kündigung des Rürup (Basis) Rente ist bekanntlich nicht möglich. Nur eine Beitragsfreistellung ist vorgesehen.

Es sei denn Sie haben Glück und Ihr Vertrag ist fehlerhaft zustande gekommen. Dann kommt eine Rückabwicklung durch Widerruf Ihrer Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages in Betracht.

 

Die große Frage ist : Würde sich das lohnen? Wofür soll man sich entscheiden?

Schließlich hat man vor Jahren den Rürup Vertrag als Rentensicherung für das Alter abgeschlossen.

Aber die Zeiten ändern sich rasant: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland verschlechtert sich für viele nicht erst seit Corona. Der Deutsche Staat verschuldet sich in nie gedachter Höhe. Die Entwertung des Euro als Folge der Wirtschaften anderer Europäischer Länder droht. Es gibt keine Zinsen mehr sondern sogar bald nur noch Strafzinsen, sogenannte negative Zinsen.

 

Rürup-Vertrag/Basisrente – Verschlechterung der Verzinsung?

Die Folge für Ihren Rürup Vertrag. Schmälerung der versprochenen Altersrente bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust.

Man könnte sagen, warten wir ab, vielleicht wird es nicht so schlimm. Das muß jeder für sich entscheiden. Aber die Zeichen sehen schlecht aus.

Der einzige verbliebene Vorteil des Rürup/ Basis Vertrages ist noch die teilweise steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Aber wie lange noch?

Der Deutsche Staat braucht Geld. Gesetzesänderungen sind schnell möglich.

Das ist ja bereits bei der Rendite, den Zinsen der Rürup Verträge geschehen.

 

Der Garantiezins ist in den letzten Jahren rasant und stetig gesenkt worden, von 3 % auf aktuell 0,9 %

Ab 01.01.2021 wird der Garantiezins auf 0,5 % abgesenkt werden! Es ist damit zu rechnen, daß der Garantiezins im Jahr darauf auf 0 % sinkt.

Und dann dauert es vielleicht nicht mehr lange, bis es auch beim Rürup Vertrag Negativzinsen gibt mit der Folge, daß die Rentenansprüche trotz gleichbleibender Beitragszahlungen sinken. Das ist Geldvernichtung in Raten.

 

Zur Entwicklung des Garantiezinses verweisen wir auf die Tabelle folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Garantiezinses

  • Garantiezins in Prozent

Die Senkung des Höchstrechnungszins führt zur Abwertung der Rürup.

Ein weiteres Schreckensscenario kommt dazu : Der sogenannte Höchstrechnungszins wird weiter abgesenkt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium jährlich neu festgelegt. Über viele Jahrzehnte lag der Höchstrechnungszins um die 3,5 bis 4 %, seit 2017 bei nur noch 0,9 %.

Die Folge davon ist das Absinken des Garantiezinses.

Zur Entwicklung des Höchstrechnungszinses verweisen wir auf die folgende Tabelle:

Die Entwicklung des Höchstrechnungszinses

  • Höchstrechnungszins in Prozent

Einfach ausgedrückt. Der Wert des Rürup Vertrages wird trotz weitere Beitragszahlungen sinken.

Rürup Beitragsfreistellung die bessere Alternative?

Wer den Vertrag beitragsfrei stellt, ist – mit Ausnahme, daß er kein Geld mehr einzahlt- noch schlechter dran:

Die jährlichen Verwaltungskosten werden vom Versicherer weiterhin vom vorhandenen Kapital abgezogen. Der Kunde verliert dann bei zusätzlich fallenden Garantiezins jährlich 2 % und mehr seines Kapitals! Dabei ist die übliche Inflation noch nicht berücksichtigt.

Fazit: Die Rürup Kündigung nicht möglich ist sollte jetzt jeder Rürup / Basisrenten Kunde genau prüfen und abwägen, was er jetzt tun soll. Rürup Beitragsfreistellung oder Rürup widerrufen? Die Zeit läuft bereits gegen die Versicherten.

Wenn Sie Ihn noch nicht gelesen haben, empfehlen wir Ihnen auch unseren “Teil 1: Die Rürup – vorzeitige Beendigung und Folgen” zu lesen, um sich ein insgesamtes Bild über die Lösungsansätze zu verschaffen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen natürlich ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.

Unsere Empfehlung:  Lassen Sie Ihren Rürup Vertrag auf Möglichkeiten der vorzeitigen, endgültigen Beendigung prüfen.
Ein möglicher Ausstieg dürfte in den meisten Fällen ein großer Vorteil sein.

Kontakt über Telefon, e-mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Unsere Kanzlei, als Rechtsanwälte in Chemnitz, ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht tätig. Wir prüfen Ihre Unterlagen unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Ihr Basisrentenvertrag aufgelöst werden könnte. Nutzen Sie die Angebote unserer Website Rechtsanwälte Gödel & Collegen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Gerne können Sie kostenlos mit uns Kontakt aufnehmen:

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